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Für Eltern - Wohnen für Mutter / Vater und Kind(er)

   
 
 
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Wohnformen für Mütter/Väter & Kinder
 
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Wer bekommt diese Hilfe?
 
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Was beinhaltet diese Hilfe?
 
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Wo kann diese Hilfe beantragt werden?
 
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Adressen "Wohnen für Mutter/Vater & Kind"
 
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Kontakt
 
 

Gemeinsame Wohnformen für Mütter / Väter und Kinder

Vor allem junge oder bei der Erziehung der Kinder unsichere alleinerziehende Eltern brauchen besondere Unterstützung, damit sie Erziehung und Erwerbstätigkeit aufeinander abstimmen und miteinander vereinbaren können. Gezielte Hilfe gerade dann, solange die Kinder klein sind, kann Kind und Elternteil helfen, die Weichen für eine positive Entwicklung zu stellen.

Grafik: Pfeil Adressen und mehr ...

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Wer bekommt diese Hilfe?

Mütter aber auch Väter, die allein für ein Kind unter sechs Jahren zu sorgen haben, können gemeinsam mit ihrem Kind (und auch mit älteren Geschwisterkindern) in besonderen „Mutter-Kind-Wohneinrichtungen“ leben, wenn und solange sie aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des Kindes benötigen. Das Angebot gilt auch für schwangere Mütter vor der Geburt des Kindes.

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Was beinhaltet diese Hilfe?

Die Mutter oder auch der Vater werden durch sozialpädagogische Fachkräfte in der „Mutter-Kind-Wohneinrichtung“ in der Pflege, Versorgung und Erziehung des Kindes unterstützt und begleitet.
Darüber hinaus soll durch diese Form der Hilfe darauf hingewirkt werden, dass die Mutter oder auch der Vater die schulische oder berufliche Ausbildung fortführt oder aufnimmt bzw. mit einer Berufstätigkeit beginnt.

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Wo kann diese Hilfe beantragt werden?

Allein erziehende Mütter oder Väter bzw. schwangere Frauen wenden sich an den Allgemeinen Sozialdienst. Jugendliche nach Vollendung des 15.Lebensjahres können den Antrag mit Billigung durch den Sorgeberechtigten (Eltern, Vater oder Mutter, Vormund) selbst stellen und unterschreiben.

Grafik: Pfeil Adressen des Allgemeinen Sozialdienstes

Auf der Seite gibt es auch ein Suchprogramm "Zuständigkeiten im Sozialbereich", über das der oder die direkte Ansprechpartner/in ermittelt werden kann.

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Adressen „Wohnen für Mutter/Vater & Kind“

Falls Sie mehr wissen möchten über das Gemeinsame Wohnen von Müttern/Vätern mit ihren Kindern, erhalten Sie dazu Auskunft von den beiden Organisationen, die ein Haus für Mutter/Vater und Kind unterhalten.

Grafik: Pfeil Adressen und mehr ...

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Kontakt:

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt der Stadt Nürnberg
Allgemeiner Sozialdienst (Zentrale)
Dietzstraße 4, 90443 Nürnberg

Telefon: (0911) 231 - 26 86
Fax: (0911) 231 - 23 21
E-Mail: asd@stadt.nuernberg.de

Den für Sie zuständige Ansprechpartner des Allgemeinen Sozialdienstes erfahren Sie im Internet unter:
Externer Link Suchprogramm Zuständigkeiten im Sozialbereich
Bitte geben Sie Ihre Strasse ein.

Grafik: Pfeil Lageplan Dietzstraße 4

   
   
  Grafik: Pfeil Adressen-Übersichtsseite
   
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