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Für Eltern - Wohnen für
Mutter / Vater und Kind(er) |
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Gemeinsame Wohnformen für Mütter / Väter und
Kinder
Vor allem junge oder bei der Erziehung der Kinder unsichere alleinerziehende
Eltern brauchen besondere Unterstützung, damit sie Erziehung
und Erwerbstätigkeit aufeinander abstimmen und miteinander
vereinbaren können. Gezielte Hilfe gerade dann, solange die
Kinder klein sind, kann Kind und Elternteil helfen, die Weichen
für eine positive Entwicklung zu stellen.
Adressen
und mehr ...
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Wer bekommt diese Hilfe?
Mütter aber auch Väter, die allein für ein Kind
unter sechs Jahren zu sorgen haben, können gemeinsam mit ihrem
Kind (und auch mit älteren Geschwisterkindern) in besonderen
„Mutter-Kind-Wohneinrichtungen“ leben, wenn und solange
sie aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung Unterstützung
bei der Pflege und Erziehung des Kindes benötigen. Das Angebot
gilt auch für schwangere Mütter vor der Geburt des Kindes.
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Was beinhaltet diese Hilfe?
Die Mutter oder auch der Vater werden durch sozialpädagogische
Fachkräfte in der „Mutter-Kind-Wohneinrichtung“
in der Pflege, Versorgung und Erziehung des Kindes unterstützt
und begleitet.
Darüber hinaus soll durch diese Form der Hilfe darauf hingewirkt
werden, dass die Mutter oder auch der Vater die schulische oder
berufliche Ausbildung fortführt oder aufnimmt bzw. mit einer
Berufstätigkeit beginnt. |
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Wo kann diese Hilfe beantragt werden?
Allein erziehende Mütter oder Väter bzw. schwangere Frauen
wenden sich an den Allgemeinen Sozialdienst. Jugendliche nach Vollendung
des 15.Lebensjahres können den Antrag mit Billigung durch den
Sorgeberechtigten (Eltern, Vater oder Mutter, Vormund) selbst stellen
und unterschreiben.
Adressen des Allgemeinen Sozialdienstes
Auf der Seite gibt es auch ein Suchprogramm "Zuständigkeiten
im Sozialbereich", über das der oder die direkte Ansprechpartner/in
ermittelt werden kann.
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Adressen „Wohnen für
Mutter/Vater & Kind“
Falls Sie mehr wissen möchten über das Gemeinsame Wohnen
von Müttern/Vätern mit ihren Kindern, erhalten Sie dazu
Auskunft von den beiden Organisationen, die ein Haus für Mutter/Vater
und Kind unterhalten.
Adressen
und mehr ...
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Kontakt:
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt
der Stadt Nürnberg
Allgemeiner Sozialdienst (Zentrale)
Dietzstraße 4, 90443 Nürnberg
Telefon: (0911) 231 - 26 86
Fax: (0911) 231 - 23 21
E-Mail: asd@stadt.nuernberg.de
Den für Sie zuständige Ansprechpartner des Allgemeinen
Sozialdienstes erfahren Sie im Internet unter:
Suchprogramm Zuständigkeiten im Sozialbereich
Bitte geben Sie Ihre Strasse ein.
Lageplan Dietzstraße
4
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Adressen-Übersichtsseite |
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