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Für allein erziehende
Eltern - Die Beistandschaft |
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Was ist eine Beistandschaft?
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes
für die Feststellung der Vaterschaft und / oder die Regelung
der Unterhaltsangelegenheiten. Die Beistandschaft ersetzt seit 01.07.1998
die bis dahin kraft Gesetzes für Kinder nicht miteinander verheirateter
Eltern eingetretene Amtspflegschaft.
Die Beistandschaft ermöglicht dem alleinerziehenden Elternteil,
auf freiwilliger Grundlage für Vaterschaft- und Unterhaltsangelegenheiten
die Hilfe des Jugendamtes in Anspruch zu nehmen.
Die Feststellung der Vaterschaft ist von enormer Bedeutung für
Ihr Kind. In den meisten Fällen ist die Vaterschaftsfeststellung
kein Problem. In manchen Fällen ist sie jedoch schwierig und
eventuell für die Mutter auch psychisch belastend. Aus diesem
Grund bietet das Jugendamt Hilfe bei der Feststellung der Vaterschaft
an. Der Beistand nimmt Kontakt zu dem von der Mutter benannten Vater
auf. Kommt es nicht zu einer freiwilligen Anerkennung durch den
als Vater angegebenen Mann, so erhebt der Beistand im Namen des
Kindes Klage auf Feststellung der Vaterschaft und vertritt das Kind
im gerichtlichen Verfahren.
Auch bei der Regelung der Unterhaltsangelegenheiten können
Sie die Hilfe des Jugendamtes als Beistand in Anspruch nehmen. Der
Beistand prüft die wirtschaftlichen Verhältnisse des unterhaltspflichtigen
Elternteils und errechnet die häufig schwer zu ermittelnde
Unterhaltshöhe. Der Beistand sorgt auch für eine Festsetzung
des errechneten Unterhaltsanspruches in vollstreckbarer Form. Ist
die Unterhaltshöhe streitig, so vertritt der Beistand das Kind
vor Gericht. Außerdem sorgt er für die Durchsetzung des
Unterhaltsanspruches, falls der unterhaltspflichtige Elternteil
seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt.
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Wer kann einen Beistand erhalten?
Grundsätzlich kann jeder Elternteil, dem die elterliche Sorge
für das Kind alleine zusteht, eine Beistandschaft beantragen.
Seit April 2002 kann eine Beistandschaft auch beantragt werden,
wenn die Eltern das Sorgerecht gemeinsam ausüben; dann allerdings
nur, wenn die Eltern dauerhaft getrennt leben und das Kind beim
antragstellenden Elternteil lebt.
Sind die Eltern miteinander verheiratet, so kann der Beistand jedoch
erst nach Rechtskraft der Scheidung tätig werden.
Auf die Staatsangehörigkeit des Kindes kommt es nicht an.
Voraussetzung ist aber, dass das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt
in Deutschland hat.
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Informationen zum Antrag auf
Beistandschaft
Sie können eine Beistandschaft für Ihr Kind beim Jugendamt
der Stadt Nürnberg beantragen, sofern Sie mit Ihrem Kind in
Nürnberg leben. Andernfalls wenden Sie sich bitte an das für
Ihren Wohnort zuständige Jugendamt.
Bitte klären Sie zunächst telefonisch ab, welche Unterlagen
in Ihrem speziellen Fall für die Einrichtung der Beistandschaft
erforderlich sind und vereinbaren Sie einen Termin für die
Vorsprache, damit Ihre Sachbearbeiterin bzw. Ihr Sachbearbeiter
genügend Zeit für Sie hat.
Der Antrag kann nur persönlich, d.h. nicht durch einen Vertreter
gestellt werden. Die Antragstellung ist bereits vor Geburt des Kindes
möglich.
Durch Ihre Unterschrift auf dem Antrag wird das Jugendamt sofort
Beistand des Kindes. Es wird keine Zustimmung, Genehmigung oder
Bestätigung seitens des Jugendamtes benötigt.
Ihre elterliche Sorge wird durch die Beantragung einer Beistandschaft
nicht eingeschränkt. Der Beistand ist aber im Rahmen seines
Wirkungskreises neben Ihnen gesetzlicher Vertreter des Kindes. Während
der Dauer der Beistandschaft bedarf es daher klarer Absprachen zwischen
Ihnen und dem Beistand und gegenseitiger Information:
- Ihnen muss bewusst sein, dass Sie dem Beistand einen Handlungsspielraum
einräumen, der diesem ein eigenverantwortliches Handeln ermöglicht.
- Sie müssen den Beistand über wesentliche Sachverhaltsänderungen
und Ereignisse von grundsätzlicher Bedeutung, wie zum Beispiel
das Ausbleiben von Unterhaltszahlungen, Änderungen des Sorgerechts
oder einen Umzug des Kindes zum anderen Elternteil umgehend informieren.
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Ende der Beistandschaft
Sollten Sie keinen Bedarf mehr für die Beistandschaft sehen
- beispielsweise nach Erledigung der Vaterschaftsfeststellung oder
bei regelmäßigen Unterhaltszahlungen – beziehungsweise
die Beistandschaft aus anderen Gründen nicht mehr wünschen,
können Sie die Beistandschaft jederzeit schriftlich beenden.
Die Beistandschaft endet mit Eingang Ihres Schreibens beim Jugendamt.
Falls Sie zu einem späteren Zeitpunkt erneut Hilfe benötigen,
können Sie sich wieder an das zuständige Jugendamt wenden.
Vordruck
zur Beendigung der Beistandschaft (Download) (PDF)
Die Beistandschaft endet unter Umständen bei Änderungen
der elterlichen Sorge.
Wenn die Eltern das Sorgerecht gemeinsam ausüben, dann endet
die Beistandschaft, wenn das Kind nicht mehr beim antragstellenden
Elternteil lebt oder wenn die Eltern nicht mehr getrennt leben.
Die Beistandschaft endet automatisch mit der Vollendung des 18.
Lebensjahres des Kindes oder wenn das Kind nicht mehr in Deutschland
wohnt.
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Weitere Informationen ...
Auf unserer
Info-Seite für Eltern zum Thema "Unterhalt" ...
Broschüre
„Die neue Beistandschaft“ (PDF,
95 KB, 20 S.)
Bürgerliches
Gesetzbuch, Buch 4 Familienrecht, Abschnitt 2.
Sozialgesetzbuch
VIII – Kinder- und Jugendhilfe, 3. Kapitel, 4.
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Kontakt
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt
Abteilung Beistand- und Amtsvormundschaft
Dietzstraße
4 (3. Stock, Zi. 323), 90443 Nürnberg
Telefonnummer,
Fax und E-Mail-Adresse
Öffnungszeiten
Hier erfahren Sie, wer für Sie zuständig ist:
Liste
A bis Z (relevant ist der Nachname des Kindes) |
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Adressen-Übersichtsseite |
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