Link direkt zum Inhalt
Nürnberg online
Suche Stadtplan Öffentliche Verkehrsmittel
HOME Jugendamt der Stadt Nürnberg
  Das Jugendamt der Stadt Nürnberg   Im Referat für Jugend, Familie und Soziales
Suche A - Z Sitemap Wir über uns Downloads Links Kontakt
 
 
Veranstaltungen
Für Kinder
Für Jugendliche
Für Eltern, Beratung und Hilfen
Allgemeiner Sozialdienst
Erziehungsberatung
Für Eltern, Infos und Recht
Kinder- und Jugendarbeit
Alkoholprävention
Pflegekinder und Pflegeeltern
Finanzielle Hilfen, Unterhalt und Zuschüsse
Kinderbetreuung und Ferienmaßnahmen
Informationen zum Unterhalt
Unterhaltsvorschuss
Ausbildungsförderung, BAföG & Meister-BAföG
Zuschüsse für Freie Träger und Soziale Projekte
Jugendhilfeausschuss
Für Fachkräfte, Initiativen und Organisationen
Pressemitteilungen
Infos & Service
 
 
 
Amt für Ausbildungsförderung
 

Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, AFBG (= Meister-BAföG)

 
     
 
Grafik: Pfeil nach unten
Das Amt für Ausbildungsförderung
 
Grafik: Pfeil nach unten
BAföG oder Meister-BAföG
 
Grafik: Pfeil
Zu BAföG
 
Grafik: Pfeil
Zu Meister-BAföG
 
Grafik: Pfeil nach unten
Kontakt
 
 

Das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Nürnberg bearbeitet ausschließlich Anträge auf

  • Ausbildungsförderung nach dem BAföG für Ausbildungen an Schulen und
  • Aufstiegsfortbildungsförderung nach dem AFBG (Meister-BAföG)

für Fortbildungsmaßnahmen, an denen Personen teilnehmen, die in Nürnberg wohnen.

Hinweis: Anträge auf BAföG für Studentinnen und Studenten bearbeiten die Studentenwerke der jeweiligen Hochschulen. Der folgende Link führt Sie zur Auswahl des zuständigen Studentenwerks.

Externer Link "Das neue BAföG" - Adressen für die Antragstellung

zurück zum Seitenanfang
Grafik: Trennlinie
 

BAföG oder Meister-BAföG?

Die Art der Ausbildungsstätte (Schule), die Sie besuchen, ist für die Art der möglichen Ausbildungsförderung relevant. Der nachstehenden Tabelle können Sie entnehmen, welche Art der Ausbildungsförderung – BAföG oder Meister-BAföG – für Sie in Frage kommt.

Unser Amt für Ausbildungsförderung berät Sie über die für Sie günstigste Förderungsart.

 

Schularten in Bayern

BAföG

Meister-BAföG

Gymnasien und
Fachoberschulen
(ab Klasse 10)

Einjährige Berufsfachschulen

 

Förderung nur
bedingt möglich als
vom Einkommen der
Eltern abhängiger
Zuschuss

nein

Berufsfachschulen, deren
Besuch keine abgeschloss.
Berufsausbild. voraussetzt
und die in mindestens 2
Jahren einen berufsquali-
fizierenden Abschluss
vermitteln.

Zuschuss abhängig
vom Einkommen
der Eltern

nein

Fachschulen, deren Besuch
eine abgeschlossene
Berufsausbildung
voraussetzt.

Zuschuss abhängig
vom Einkommen
der Eltern

Zuschuss und Darlehen für Schulgeld und zum Lebensunterhalt, unabhängig vom Elterneinkommen

Fachakademien (FAK)

je 50 % Förderung
und Darlehen
abhängig vom
Elterneinkommen

Zuschuss und Darlehen für Schulgeld und zum Lebensunterhalt, unabhängig vom Elterneinkommen

Praktikum zu förderfähigen Ausbildungen

wie die
entsprechende
Ausbildungsstätte

nein

Hermann-Kesten-Kolleg

Berufsoberschule

Abendgymnasium

Zuschuss unabhängig vom
Elterneinkommen

nein

Abendrealschule

Vorkurse Hermann-Kesten-Kolleg

Vorstufen Berufsoberschule

Zuschuss unabhängig vom
Elterneinkommen

nein

Bildungsstätten, die auf
öffentlich-rechtliche
Fortbildungsprüfungen
vorbereiten, wie z.B.

  • Meister/in,
  • Betriebs- bzw. Fachwirt/in,
  • Fachpfleger/in,
  • Techniker/in,
  • Informatiker/in

nein

Beginn der Ausbildung
im Jahr 2005: insgesamt 32 % Zuschuss

Beginn der Ausbildung
nach dem 1.1.2006: 30,5 % Zuschuss

ansonsten Darlehen
für Lehrgangs- und
Prüfungsgebühren;
bei Vollzeit zusätzlich
Unterhaltsbeiträge

zurück zum Seitenanfang
Grafik: Trennlinie

 

Kontakt

Amt für Ausbildungsförderung
Sandstraße 22 - 24, 5. Stock
90443 Nürnberg

Grafik: Pfeil Lageplan Sandstraße 22-24

Die nächstgelegene Haltestelle öffentlicher Verkehrsmittel ist die Haltestelle "Opernhaus" der U-Bahnlinie 2.

Telefonischer Ansagedienst: (0911) 231 - 34 76

Bei telefonischen Auskünften wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Buchstabengruppe. Maßgeblich ist der Anfangsbuchstabe des Nachnamens der Antragsberechtigten.

Buchstabe

Telefon 09 11

A – Fe:

2 31-85 34

Ff – Hod:

2 31-24 63

Hoe - Kr:

2 31-34 79

Ks - Sa:

2 31-34 78

Sb – Z:

2 31-27 12

 

Telefax 0911 / 2 31-55 70

E-Mail ausbildungsfoerderung < Spamschutz > (at) stadt.nuernberg.de

Sprechzeiten:

Montag (ganztags) 8.30 – 15.30 Uhr
Dienstag (vormittags) 8.30 – 12.30 Uhr
Mittwoch (vormittags) 8.30 – 12.30 Uhr
Donnerstag (nachmittags) 13.30 – 15.30 Uhr
Freitag (vormittags) 8.30 – 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung

  zurück zum Seitenanfang
Copyright Stadt Nürnberg

Datenschutz

 

 

Barrierefreiheit