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Finanzielle Hilfen
für Kosten der Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen
und Tagespflege sowie für Ferienmaßnahmen |
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Zuschüsse zu Gebühren
für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen
Falls Ihr Kind
- eine Kinderkrippe/Krabbelstube,
- einen Kindergarten/Kinderladen,
- eine Netz-für-Kinder-Gruppe oder
- einen Kinderhort besucht beziehungsweise
- von einer Tagesmutter betreut wird
siehe unten,
können die dafür anfallenden Gebühren abhängig
von Ihrem Einkommen
vom Jugendamt übernommen werden. Gesetzesgrundlage dafür
ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), die §§ 22,
23 und § 90.
Informationen
zu den Gebühren in städt. Kindertageseinrichtungen
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Voraussetzung - Wer hat Anspruch?
Anspruch auf Übernahme der monatlichen Gebühren für
die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (und
Tagespflege - siehe unten)
durch unser Amt haben Haushalte/Familien, die
- in Nürnberg wohnen und denen
- die Bezahlung der Gebühren aufgrund ihres Einkommens nicht
zuzumuten ist.
Bei Kindern, die den Kindergarten besuchen, gibt es keine weitere
Einschränkung. Ist Ihr Kind unter 3 Jahren oder ein Schulkind,
muss diese Betreuung erforderlich sein.
Weitere
Informationen zur Erforderlichkeit siehe unten
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Wer ist zuständig für die Bearbeitung?
Den Antrag auf Gebührenbefreiung bzw. Zuschuss für die
Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe,
Kindergarten, Hort oder Netz für Kinder) stellen Sie direkt
bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe.
Der Antrag kann schriftlich oder bei einer persönlichen Vorsprache
gestellt werden. Wir empfehlen Ihnen die persönliche Antragstellung,
da eventuelle Fragen sofort geklärt werden können. Eine
Terminvereinbarung ist nicht erforderlich, jedoch möglich,
wenn Sie einen bestimmten Termin wünschen.
Ihren persönlichen Ansprechpartner erfahren
Sie mit einem Klick auf
Zuständigkeit
Wann für Sie geöffnet ist, erfahren
Sie mit einem Klick auf
Öffnungszeiten
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Antragsformular zur Bezuschussung der Gebühren
von Kintertageseinrichtungen zum Download
Das Antragsformular können Sie sich herunterladen und ausgefüllt
mit den erforderlichen Unterlagen bei uns persönlich oder per
Post (bitte nur Kopien, keine Originale versenden) einreichen. Zur
schnellen Bearbeitung Ihres Antrages empfehlen wir Ihnen die persönliche
Antragstellung. So können wir Ihre Unterlagen in Ihrer Anwesenheit
prüfen und Fehlendes ggf. direkt klären.
Antragsformular
Kita-Gebühren (PDF-Datei, 19 KB, 1
Seite)
Erforderliche Unterlagen:
Für die Bearbeitung Ihres Antrages werden folgende Unterlagen
benötigt:
- Einkommensbelege für Einkünfte jeder Art der letzten
3 Monate vor Antragstellung
- Einkommensunterlagen bei Selbständigen - z.B. aktuelle
Gewinn- und Verlust-Rechnung, letzter Steuerbescheid
- Nachweise über Kosten der Unterkunft (Miete ...)
- Nachweise über Ausgaben für Versicherungen
- Nachweise über Ausgaben für besondere Belastungen
Checkliste
Kindertageseinrichtungsgebühren-Antrag (PDF,
45KB, 1S.)
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Zuschüsse zu Gebühren
für die Betreuung von Kindern in Tagespflege
Falls Ihr Kind von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreut
wird, können die dafür anfallenden Gebühren analog
der Gebühren für Kindertagesstätten abhängig
von Ihrem Einkommen
vom Jugendamt übernommen werden. Gesetzesgrundlage dafür
ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII / KJHG), die §§
22, 23 und § 90.
Anspruch auf Übernahme der monatlichen
Gebühren für Tagespflege durch unser Amt haben Haushalte/Familien,
die
- in Nürnberg wohnen und denen
- die Bezahlung der Gebühren aufgrund ihres Einkommens nicht
zuzumuten ist.
Wo können
Sie Ihren Antrag stellen?
Bitte beachten Sie, dass für die Entgegennahme der Anträge
auf Zuschüsse für die Betreuung von Kindern in Tagespflege
das "fmf FamilienBüro gGmbH" und die "Tagespflegebörse
Nürnberg" zuständig sind - und nicht das Jugendamt.
fmf
FamilienBüro gGmbH ...
Tagespflegebörse
Nürnberg ...
Die Anträge auf Gebührenbefreiung stellen Sie bei einer
der beiden Vermittlungsstellen und legen dort auch alle erforderlichen
Unterlagen vor.
Die geprüften Anträge werden dann ans Jugendamt zur Berechnung
weitergeleitet. Falls die Voraussetzungen für eine Gebührenübernahme
bei Ihnen vorliegen, überweist das Jugendamt die Gebühr
oder den Anteil der Gebühr direkt an die Tagesmutter bzw. den
Tagesvater.
Höhe des Zuschusses
für qualifizierte Tagespflege
Je Betreuungsstunde derzeit 3 €
pro Kind.
Beispiel: Bei einer Tagespflege von 8 Stunden pro Tag an 5 Wochentagen
kann ein Zuschuss von wöchentlich 120,00 € bzw. monatlich
ca. 500 € gewährt werden. |
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Hinweis zur Erforderlichkeit der Betreuung
von unter 3-Jährigen oder Schulkindern
Bitte beachten Sie, ...
... dass bei der Kostenübernahme
für eine Betreuung Ihres Kindes in einer
- Kinderkrippe/Krabbelstube,
- Netz für Kinder-Gruppe (bei unter 3-Jährigen und Schulkindern)
- oder in Tagespflege
anders als bei der Betreuung von Vorschulkindern zwischen 3 Jahren
und Schuleintritt weitere Voraussetzung ist, dass die Kinderbetreuung
erforderlich ist.
Die Erforderlichkeit ist dann gegeben, wenn beide Eltern bzw. alleinerziehende
Elternteile
- erwerbstätig sind,
- eine Berufsausbildung machen,
- ein Studium absolvieren oder
- sich in Umschulung befinden.
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Zuschuss für Ferienmaßnahmen
Falls Ihr Kind oder falls Sie (als junger Volljähriger) an
einer/m
- Urlaubsmaßnahme
- Erholungsmaßnahme
- Ferienmaßnahme
- Zeltlager
- Studienfahrt
- Maßnahme des internationalen Jugendaustausches
teilnimmt/teilnehmen, die von
- einer Dienststelle der Stadt Nürnberg
- Verbänden der freien Wohlfahrtspflege mit Sitz in Nürnberg
- Jugendverbänden und -gemeinschaften im Kreisjugendring
Nürnberg-Stadt
- anderen öffentlich anerkannten Trägern der Jugendarbeit
mit Sitz in Nürnberg
durchgeführt werden, können Sie, wenn Sie
- in Nürnberg wohnen und Ihnen
- die Bezahlung der Maßnahmekosten aufgrund Ihres Einkommens
nicht zuzumuten ist,
bei uns einen Antrag auf Bezuschussung stellen.
Ihren persönlichen Ansprechpartner erfahren
Sie mit einem Klick auf
Zuständigkeit
Wann für Sie geöffnet ist, erfahren
Sie mit einem Klick auf
Öffnungszeiten
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In bestimmten Ausnahmefällen können auch Maßnahmen
bezuschusst werden, die von einem der oben genannten Träger
durchgeführt werden, die ihren Sitz nicht in Nürnberg,
sondern in einer an Nürnberg angrenzenden Kommune haben.
Gesetzesgrundlage ist das SGB VIII - §§ 11, 90.
Checkliste für den Antrag siehe oben
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Hinweis: Bei der Bezuschussung
zur Ferienbetreuung handelt es sich um eine freiwillige Leistung
der Stadt Nürnberg, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Das
Jugendamt hat deshalb Regelungen getroffen, wer Zuschüsse bekommen
kann (persönliche Voraussetzungen) und wie sich der Zuschuss
errechnet (wirtschaftliche Voraussetzungen). |
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Voraussetzungen für Zuschüsse
zu Ferienmaßnahmen
Zuschüsse werden einmal jährlich für
- Kinder von 6 - 13 Jahren
- Jugendliche von 14 - 17 Jahren
- junge Volljährige von 18 - 21 Jahren
gewährt.
Der Höchstförderbetrag liegt bei 307,00
€ pro Maßnahme.
Die Eltern bzw. die jungen Volljährigen haben sich grundsätzlich
mit 4,00 € pro Tag an den
Kosten der Maßnahme zu beteiligen. Das bedeutet, dass diese
Beträge in jedem Fall vom Höchstförderbetrag von
307,00 € in Abzug gebracht werden.
Darüber hinaus können sich aufgrund der wirtschaftlichen
Verhältnisse der Eltern bzw. des jungen Volljährigen noch
weitere Eigenanteile an den Kosten der Maßnahme errechnen,
die den Höchstförderbetrag vermindern.
Pro Kind, Jugendlichen oder jungen Volljährigen wird eine
Fahrt im Jahr bezuschusst.
Eventuell mögliche Zuschüsse der Krankenkassen
oder des Sozialamtes zu den Maßnahmekosten
müssen dort beantragt werden und werden in voller Höhe
vom Höchstförderbetrag in Abzug gebracht. |
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Fristen, Unterlagen und Berechnung (mit Beispiel)
Fristen:
Grundsätzlich gilt für alle
Anträge und Antragsteller dass eine Kostenübernahme oder
eine Bezuschussung frühestens ab
dem Monat der Antragstellung möglich ist.
Der Antrag sollte nicht früher als 2 Monate vor Aufnahme Ihres
Kindes in die Kindertagesstätte oder Tagespflege bzw. vor Beginn
der Ferienmaßnahme gestellt werden.
Falls eine Kostenübernahme oder eine Bezuschussung möglich
ist und sich in der Folgezeit an den Einkommensverhältnissen
oder am Sozialhilfebezug etwas ändert, ist dies dem Jugendamt
umgehend mitzuteilen. Es erfolgt dann eine Neuberechnung.
Notwendige Unterlagen:
Für die Bearbeitung Ihres Antrages werden folgende Unterlagen
benötigt:
- Einkommensbelege für Einkünfte jeder Art der letzten
3 Monate vor Antragstellung
- Einkommensunterlagen bei Selbständigen - z.B. aktuelle
Gewinn- und Verlust-Rechnung, letzter Steuerbescheid
- Nachweise über Kosten der Unterkunft (Miete ...)
- Nachweise über Ausgaben für Versicherungen
- Nachweise über Ausgaben für besondere Belastungen
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Berechnung:
Bevor das Jugendamt Kosten übernimmt oder Zuschüsse gewährt,
wird geprüft, ob die Eltern in der Lage sind, die anfallenden
Kosten oder Gebühren in voller Höhe oder teilweise selbst
zu tragen (zumutbare Belastung).
Die Feststellung dieser "zumutbaren Belastung" geschieht
durch die Gegenüberstellung der Belastungsgrenze mit dem Einkommen
der Eltern, die mit dem Kind zusammenleben.
Einkommen sind alle Beträge, die der Familie "zufließen".
Also z.B.
- Nettoerwerbseinkommen
- Kindergeld
- Unterhaltszahlungen
- Waisenrenten
- Nettoeinkommen aus selbständiger Tätigkeit
- Leistungen der Agentur für Arbeit bzw. der Arge.
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Berechnungsbeispiele
An Hand unserer Berechnungsbeispiele können Sie vorab unverbindlich
prüfen, ob und in welcher Höhe ein Zuschuss in Ihrem Fall
möglich ist.
Berechnungsbeispiele
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Kontakt:
Wirtschaftliche Jugendhilfe - Kita-Gebühren-Anträge
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt
Dietzstraße 4, Zimmer 301 und 335 (3. Stock)
90443 Nürnberg
Lageplan
Dietzstraße 4
Fax: 0911 / 231 - 30 20
E-Mail: JB4-52@stadt.nuernberg.de
Wir sind für Sie da:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag täglich von 8.30 bis
12.30 Uhr,
am Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Wer ist zuständig?
Maßgeblich für die Zuständigkeit ist der Anfangsbuchstabe
des Nachnamens der Antragsberechtigten.
Persönliche Antragstellung bitte nur in der Dietzstraße
4, Zimmer 301 und 335 (3. Stock).
Bei telefonischen Auskünften wenden Sie sich bitte an Ihren
zuständigen Sachbearbeiter bzw. die Schabearbeiterin. |
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Buchstabe |
Name |
Telefon
0911/231- |
A |
Herr Fischer |
- 72 73 |
B (ohne Bi) |
Herr Neumüller |
- 140 27 |
Bi |
Frau Stahr |
- 144 65 |
Ca-Cd |
Frau Dinkel |
- 144 65 |
Ce-Cz |
Frau Aulich |
- 19 44 |
D |
Frau Eisenmann |
- 72 71 |
E |
Frau Schalk |
- 72 76 |
F |
Frau Stahr |
- 144 65 |
G |
Frau Schalk |
- 72 76 |
H |
Frau Kallert |
- 19 45 |
I |
Frau Kallert |
- 19 45 |
J |
Frau Dinkel |
- 144 65 |
K (ohne Ko) |
Frau Bidron |
- 72 82 |
Ko |
Frau Schalk |
- 72 76 |
L |
Frau Wedel |
- 72 64 |
M |
Herr Dietrich |
- 72 92 |
N |
Herr Engelhardt |
- 72 90 |
O |
Frau Spangler |
- 31 61 |
P |
Herr Engelhardt |
- 72 90 |
Q |
Frau Dinkel |
- 144 65 |
R (ohne Ra) |
Herr Leiß |
- 74 42 |
Ra |
Frau Radloff |
- 72 64 |
Sa-Sh |
Herr Wuttke |
- 74 42 |
Si-Sz |
Herr Leiß |
- 74 42 |
T (ohne Ta, Te, Tr) |
Frau Aulich |
- 19 44 |
Ta |
Frau Radloff |
- 72 64 |
Te |
Frau Eisenmann |
- 72 71 |
Tr |
Herr Dietrich |
- 72 92 |
U |
Frau Wedel |
- 72 64 |
V |
Herr Wuttke |
- 74 42 |
W |
Frau Weimer |
- 68 75 |
X |
Frau Spangler |
- 31 61 |
Y (ohne Ya, Ye, Yi) |
Frau Spangler |
- 31 61 |
Ya |
Frau Bidron |
- 72 82 |
Ye |
Herr Engelhardt |
- 72 90 |
Yi |
Herr Fischer |
- 72 73 |
Z |
Frau Kallert |
- 19 45 |
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Abteilungsleitung:
Frau Löhnert
Telefon: (0911) 231 - 72 56
Widersprüche, Klagen:
Herr Bauer (Dietzstraße 4, Zi. 158)
Telefon: (0911) 231 31 60 |
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