 |
Finanzielle
Hilfen für Kosten der Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen
und Tagespflege sowie für Ferienmaßnahmen |
|
|
| |
|
|
|
| |
Zuschüsse zu Gebühren für die Betreuung von Kindern
in Kindertageseinrichtungen
Falls Ihr Kind
- eine Kinderkrippe/Krabbelstube,
- einen Kindergarten/Kinderladen,
- eine Netz-für-Kinder-Gruppe oder
- einen Kinderhort besucht beziehungsweise
- von einer Tagesmutter betreut wird
siehe unten,
können die dafür anfallenden Gebühren abhängig
von Ihrem Einkommen
vom Jugendamt übernommen werden. Gesetzesgrundlage dafür
ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), die §§ 22,
23 und § 90.
Wir haben für Sie eine kleine Informationsbroschüre zum
Download zusammengestellt:
Faltblatt
Zuschüsse Kinderbetreuung (PDF, 365
KB, 2 Seiten)
Kosten für die Betreuung von Kindern in städtischen Kitas:
Informationen
zu den Gebühren in städt. Kindertageseinrichtungen
|
|
|
| |
Voraussetzung - Wer hat Anspruch?
Anspruch auf Übernahme der monatlichen Gebühren für
die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (und
Tagespflege - siehe unten)
durch unser Amt haben Haushalte/Familien, die
- in Nürnberg wohnen und denen
- die Bezahlung der Gebühren aufgrund ihres Einkommens nicht
zuzumuten ist.
Bei Kindern, die den Kindergarten besuchen, gibt es keine weitere
Einschränkung. Ist Ihr Kind unter 3 Jahren oder ein Schulkind,
muss diese Betreuung erforderlich sein.
Weitere
Informationen zur Erforderlichkeit siehe unten
|
|
|
| |
Wer ist zuständig für die Bearbeitung?
Den Antrag auf Gebührenbefreiung bzw. Zuschuss für die
Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe,
Kindergarten, Hort oder Netz für Kinder) stellen Sie direkt
bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe.
Der Antrag kann schriftlich oder bei einer persönlichen Vorsprache
gestellt werden. Wir empfehlen Ihnen die persönliche Antragstellung,
da eventuelle Fragen sofort geklärt werden können. Eine
Terminvereinbarung ist nicht erforderlich, jedoch möglich,
wenn Sie einen bestimmten Termin wünschen.
Ihren persönlichen Ansprechpartner erfahren Sie mit einem
Klick auf
Zuständigkeit
Wann für Sie geöffnet ist, erfahren Sie mit einem Klick
auf
Öffnungszeiten
|
|
|
| |
Antragsformular zur Bezuschussung der Gebühren von Kindertageseinrichtungen
zum Download
Das Antragsformular können Sie sich herunterladen und ausgefüllt
mit den erforderlichen Unterlagen bei uns persönlich oder per
Post (bitte nur Kopien, keine Originale versenden) einreichen. Zur
schnellen Bearbeitung Ihres Antrages empfehlen wir Ihnen die persönliche
Antragstellung. So können wir Ihre Unterlagen in Ihrer Anwesenheit
prüfen und Fehlendes ggf. direkt klären.
Antragsformular
Kita-Gebühren (PDF-Datei, 19 KB, 1
Seite)
Bitte lassen Sie sich von Ihrer
Kita die Buchungszeiten und die Höhe der Kita-Gebühr bestätigen.
Bestätigung zum Download:
Beitragsbestätigung
Kindertageseinrichtung (PDF-Datei, 28 KB,
1 S.)
Erforderliche Unterlagen:
Für die Bearbeitung Ihres Antrages werden folgende Unterlagen
benötigt:
- Einkommensbelege für Einkünfte jeder Art der letzten
3 Monate vor Antragstellung
- Einkommensunterlagen bei Selbständigen - z.B. aktuelle
Gewinn- und Verlust-Rechnung, letzter Steuerbescheid
- Nachweise über Kosten der Unterkunft (Miete ...)
- Nachweise über Ausgaben für Versicherungen
- Nachweise über Ausgaben für besondere Belastungen
Checkliste
Kindertageseinrichtungsgebühren-Antrag (PDF,
45KB, 1S.)
|
|

 |
| |
Zuschüsse zu Gebühren für die Betreuung von Kindern
in Tagespflege
Falls Ihr Kind von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreut
wird, können die dafür anfallenden Gebühren analog
der Gebühren für Kindertagesstätten abhängig
von Ihrem Einkommen
vom Jugendamt übernommen werden. Gesetzesgrundlage dafür
ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII / KJHG), die §§
22, 23 und § 90.
Anspruch auf Übernahme der monatlichen Gebühren für
Tagespflege durch unser Amt haben Haushalte/Familien, die
- in Nürnberg wohnen und denen
- die Bezahlung der Gebühren aufgrund ihres Einkommens nicht
zuzumuten ist.
Wo können Sie Ihren Antrag
stellen?
Bitte beachten Sie, dass für die Entgegennahme der Anträge
auf Zuschüsse für die Betreuung von Kindern in Tagespflege
das "fmf FamilienBüro gGmbH" und die "Tagespflegebörse
Nürnberg" zuständig sind - und nicht das Jugendamt.
fmf
FamilienBüro gGmbH ...
Tagespflegebörse
Nürnberg ...
Die Anträge auf Gebührenbefreiung stellen Sie bei einer
der beiden Vermittlungsstellen und legen dort auch alle erforderlichen
Unterlagen vor.
Die geprüften Anträge werden dann ans Jugendamt zur Berechnung
weitergeleitet. Falls die Voraussetzungen für eine Gebührenübernahme
bei Ihnen vorliegen, überweist das Jugendamt die Gebühr
oder den Anteil der Gebühr direkt an die Tagesmutter bzw. den
Tagesvater.
Höhe des Zuschusses für qualifizierte
Tagespflege
Je Betreuungsstunde derzeit 2,10€
pro Kind.
Beispiel: Bei einer Tagespflege von 8 Stunden pro Tag an 5 Wochentagen
kann ein Zuschuss von wöchentlich 84 Euro bzw. monatlich ca.
350 Euro gewährt werden. |
|

 |
| |
Hinweis zur Erforderlichkeit der Betreuung von unter 3-Jährigen
oder Schulkindern
Bitte beachten Sie, ...
... dass bei der Kostenübernahme
für eine Betreuung Ihres Kindes in einer
- Kinderkrippe/Krabbelstube,
- Netz für Kinder-Gruppe (bei unter 3-Jährigen und Schulkindern)
- oder in Tagespflege
anders als bei der Betreuung von Vorschulkindern zwischen 3 Jahren
und Schuleintritt weitere Voraussetzung ist, dass die Kinderbetreuung
erforderlich ist.
Die Erforderlichkeit ist dann z.B. gegeben, wenn beide Eltern bzw.
alleinerziehende Elternteile
- erwerbstätig sind,
- eine Berufsausbildung machen,
- ein Studium absolvieren oder
- sich in Umschulung befinden.
|
|

 |
| |
Bezuschussung des Mittagessens
Zuschüsse gewährt das Sozialamt der Stadt Nürnberg.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter
www.sozialamt.nuernberg.de
|
|

 |
| |
Zuschuss für Ferienmaßnahmen
Falls Ihr Kind oder falls Sie (als junger Volljähriger) an
einer/m
- Urlaubsmaßnahme
- Erholungsmaßnahme
- Ferienmaßnahme
- Zeltlager
- Studienfahrt
- Maßnahme des internationalen Jugendaustausches
teilnimmt/teilnehmen, die von
- einer Dienststelle der Stadt Nürnberg
- Verbänden der freien Wohlfahrtspflege mit Sitz in Nürnberg
- Jugendverbänden und -gemeinschaften im Kreisjugendring
Nürnberg-Stadt
- anderen öffentlich anerkannten Trägern der Jugendarbeit
mit Sitz in Nürnberg
durchgeführt werden, können Sie, wenn Sie
- in Nürnberg wohnen und Ihnen
- die Bezahlung der Maßnahmekosten aufgrund Ihres Einkommens
nicht zuzumuten ist,
bei uns einen Antrag auf Bezuschussung stellen.
Ihren persönlichen Ansprechpartner erfahren Sie mit einem
Klick auf
Zuständigkeit
Wann für Sie geöffnet ist, erfahren Sie mit einem Klick
auf
Öffnungszeiten
|
| |
|
| |
In bestimmten Ausnahmefällen können auch Maßnahmen
bezuschusst werden, die von einem der oben genannten Träger
durchgeführt werden, die ihren Sitz nicht in Nürnberg,
sondern in einer an Nürnberg angrenzenden Kommune haben.
Gesetzesgrundlage ist das SGB VIII - §§ 11, 90.
Checkliste für den Antrag siehe oben
|
| |
|
| |
Hinweis: Bei der Bezuschussung
zur Ferienbetreuung handelt es sich um eine freiwillige Leistung
der Stadt Nürnberg, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Das
Jugendamt hat deshalb Regelungen getroffen, wer Zuschüsse bekommen
kann (persönliche Voraussetzungen) und wie sich der Zuschuss
errechnet (wirtschaftliche Voraussetzungen). |
| |
|
| |
Voraussetzungen für Zuschüsse zu Ferienmaßnahmen
Zuschüsse werden einmal jährlich für
- Kinder von 6 - 13 Jahren
- Jugendliche von 14 - 17 Jahren
- junge Volljährige von 18 - 21 Jahren
gewährt.
Der Höchstförderbetrag liegt bei 307
Euro pro Maßnahme.
Die Eltern bzw. die jungen Volljährigen haben sich grundsätzlich
mit 4 Euro pro Tag an den Kosten
der Maßnahme zu beteiligen. Das bedeutet, dass diese Beträge
in jedem Fall vom Höchstförderbetrag von 307,00 €
in Abzug gebracht werden.
Darüber hinaus können sich aufgrund der wirtschaftlichen
Verhältnisse der Eltern bzw. des jungen Volljährigen noch
weitere Eigenanteile an den Kosten der Maßnahme errechnen,
die den Höchstförderbetrag vermindern.
Pro Kind, Jugendlichen oder jungen Volljährigen wird eine
Fahrt im Jahr bezuschusst.
Eventuell mögliche Zuschüsse der Krankenkassen
oder des Sozialamtes zu den Maßnahmekosten
müssen dort beantragt werden und werden in voller Höhe
vom Höchstförderbetrag in Abzug gebracht. |
|

 |
| |
Fristen, Unterlagen und Berechnung (mit Beispiel)
Fristen:
Grundsätzlich gilt für alle
Anträge und Antragsteller dass eine Kostenübernahme oder
eine Bezuschussung frühestens ab
dem Monat der Antragstellung möglich ist.
Der Antrag sollte nicht früher als 2 Monate vor Aufnahme Ihres
Kindes in die Kindertagesstätte oder Tagespflege bzw. vor Beginn
der Ferienmaßnahme gestellt werden.
Falls eine Kostenübernahme oder eine Bezuschussung möglich
ist und sich in der Folgezeit an den Einkommensverhältnissen
oder am Sozialhilfebezug etwas ändert, ist dies dem Jugendamt
umgehend mitzuteilen. Es erfolgt dann eine Neuberechnung.
Notwendige Unterlagen:
Für die Bearbeitung Ihres Antrages werden folgende Unterlagen
benötigt:
- Einkommensbelege für Einkünfte jeder Art der letzten
3 Monate vor Antragstellung
- Einkommensunterlagen bei Selbständigen - z.B. aktuelle
Gewinn- und Verlust-Rechnung, letzter Steuerbescheid
- Nachweise über Kosten der Unterkunft (Miete ...)
- Nachweise über Ausgaben für Versicherungen
- Nachweise über Ausgaben für besondere Belastungen
|
| |
|
| |
Berechnung:
Bevor das Jugendamt Kosten übernimmt oder Zuschüsse gewährt,
wird geprüft, ob die Eltern in der Lage sind, die anfallenden
Kosten oder Gebühren in voller Höhe oder teilweise selbst
zu tragen (zumutbare Belastung).
Die Feststellung dieser "zumutbaren Belastung" geschieht
durch die Gegenüberstellung der Belastungsgrenze mit dem Einkommen
der Eltern, die mit dem Kind zusammenleben.
Einkommen sind alle Beträge, die der Familie "zufließen".
Also z.B.
- Nettoerwerbseinkommen
- Kindergeld
- Unterhaltszahlungen
- Waisenrenten
- Nettoeinkommen aus selbständiger Tätigkeit
- Leistungen der Agentur für Arbeit bzw. der Arge.
|
|
|
| |
Berechnungsbeispiele
An Hand unserer Berechnungsbeispiele können Sie vorab unverbindlich
prüfen, ob und in welcher Höhe ein Zuschuss in Ihrem Fall
möglich ist.
Berechnungsbeispiele
|
|

 |
| |
Kontakt:
Wirtschaftliche Jugendhilfe - Kita-Gebühren-Anträge
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt
Dietzstraße 4, Zimmer 301 und 335 (3. Stock)
90443 Nürnberg
Lageplan
Dietzstraße 4
Fax: 0911 / 231 - 30 20
E-Mail: kita-zuschuesse
< Spamschutzverschlüsselung > (at) stadt.nuernberg.de
Wir sind für Sie da:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag täglich von 8.30 bis
12.30 Uhr,
am Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Wer ist zuständig?
Maßgeblich für die Zuständigkeit ist der Anfangsbuchstabe
des Nachnamens der Antragsberechtigten.
Persönliche Antragstellung bitte nur in der Dietzstraße
4, Zimmer 301 und 335 (3. Stock).
Bei telefonischen Auskünften wenden Sie sich bitte an Ihren
zuständigen Sachbearbeiter bzw. die Sachbearbeiterin. |
| |
Buchstabe |
Name |
Telefon
0911/231- |
A |
Herr Fischer |
-72 73 |
B (ohne Be) |
Herr Neumüller |
-140 27 |
Be |
Frau Johannes |
-31 61 |
C |
Frau Dinkel |
-144 65 |
D |
Frau Eisenmann |
-72 71 |
E |
Frau Kallert |
-19 45 |
F |
Frau Stahr |
-144 65 |
G |
Frau Roth | Frau Jukic |
-72 76 |
H |
Frau Kallert |
-19 45 |
I |
Herr Fischer |
-72 73 |
J |
Frau Kallert |
-19 45 |
K (ohne Ki) |
Frau Bidron |
-73 82 |
Ki |
Herr Engelhardt |
-72 90 |
L |
Herr Leiß |
-74 42 |
M |
Herr Dietrich |
-72 92 |
N |
Herr Engelhardt |
-72 90 |
O |
Frau Johannes |
-31 61 |
P |
Herr Engelhardt |
-72 90 |
Q |
Herr Neumüller |
-1 40 27 |
R |
Herr Leiß |
-74 42 |
S (ohne Sch) |
Herr Wuttke |
-73 24 |
Sch |
Frau Roth | Frau Jukic |
-72 76 |
T |
Frau Aulich |
-19 44 |
U |
Herr Neumüller |
-1 40 27 |
V |
Frau Radloff |
-72 64 |
W (ohne Wa, We) |
Herr Dietrich |
-72 92 |
Wa |
Frau Aulich |
-19 44 |
We |
Frau Dinkel |
-1 44 65 |
X |
Herr Neumüller |
-1 40 27 |
Y (ohne Ya; Yi) |
Herr Leiß |
-74 42 |
Ya |
Frau Staht |
-1 44 65 |
Yi |
Frau Eisenmann |
- 72 71 |
Z |
Frau Radloff |
- 72 64 |
|
| |
Abteilungsleitung:
Frau Löhnert
Telefon 09 11 / 2 31-72 56
E-Mail: kita-zuschuesse
< Spamschutzverschlüsselung > (at) stadt.nuernberg.de
Widersprüche, Klagen:
Herr Bauer (Dietzstraße 4, Zi. 158)
Telefon 09 11 / 2 31-31 60 |
| |
|