| |
Finanzielle Hilfe für
Alleinerziehende: Unterhaltsvorschuss |
| |
|
| |
Der Unterhaltsvorschuss
... dient der finanziellen Absicherung von Kindern, die bei einem
alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder nicht ausreichend
Unterhalt vom anderen Elternteil bekommen.
Broschüre
zum Download (PDF, 326 KB, 2 S.)
|
|

|
| |
Voraussetzungen für Unterhaltsvorschuss
Auf Antrag eines alleinerziehenden Elternteils können für
Kinder Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für längstens
6 Jahre gewährt werden, wenn das Kind
- in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen
Aufenthalt hat,
- bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder
geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt,
- nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen
Elternteil erhält,
- keine oder geringere Waisenbezüge als in der unten genannten
Leistungshöhe erhält,
- das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Bei ausländischen Kindern gilt dies, wenn das Kind oder der
allein erziehende Elternteil im Besitz einer Niederlassungserlaubnis
oder Aufenthaltserlaubnis ist. |
|

 |
| |
Höhe der Leistung
Seit 01.01.2010 gelten folgende Unterhaltsvorschussbeträge
im Bereich der Stadt Nürnberg:
- für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 133,00
€ monatlich
- für Kinder ab 6 Jahren bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
180,00 € monatlich
|
|

 |
| |
Fristen für die Antragstellung
Die Unterhaltsvorschussleistung kann rückwirkend auch für
den Monat vor dem Monat der Antragstellung gezahlt werden, wenn
die gesetzlichen Voraussetzungen bereits in dieser Zeit erfüllt
waren.
Es besteht insgesamt ein Leistungsanspruch für längstens
72 Monate. Die Zahlung endet aber spätestens, wenn das Kind
12 Jahre alt wird. Dies gilt auch dann, wenn die Unterhaltsleistung
noch nicht volle 72 Monate gezahlt worden ist. |
|

 |
| |
Antrag und Informationen
1. Erstantrag: Formular mit Merkblatt
Dieses Formular ist bayernweit gleich und wird für Sie vom
Bay. Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie
und Frauen zur Verfügung gestellt.
Hier der Link direkt zur Seite, von der Sie sich das Formular herunterladen
können.
www.stmas.bayern.de
Senden Sie uns dann das ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene
Antragsformular einschließlich der erforderlichen Unterlagen
(siehe unten unter 3.) per Post oder per Fax zu oder bringen Sie
es persönlich bei uns vorbei. Gerne können Sie dazu vorher
einen Termin vereinbaren (Zuständigkeitsregelung siehe unten).
Fax: (0911) 231 - 30 20
Postanschrift:
Jugendamt der Stadt Nürnberg
- Unterhaltsvorschuss -
Dietzstraße 4
90443 Nürnberg
2. Folgeantrag: Formular
Bei einer Änderung der von Ihnen gemachten Angaben bitten
wir Sie, uns umgehend zu informieren und uns das nachfolgend verlinkte
Formular ausgefüllt und von Ihnen unterschrieben zuzusenden
oder dieses bei uns vorbeizubringen.
Unabhängig davon erhalten Sie von uns in jährlichen Abständen
als Grundlage für die Weiterzahlung automatisch ein Schreiben
mit dem Folgeantrag. Für die Rückmeldung an uns können
Sie sich zwischen dem Ausfüllen des Ihnen zugesandten Formulares
in Papierform und dem hier als PDF-Datei zum Download bereitstehenden
Formular entscheiden. In beiden Fällen ist Ihre Unterschrift
erforderlich.
Folgeantrag
auf Unterhaltsvorschussleistungen (PDF,
65 KB, 2 Seiten)
Hinweis: Bitte drucken Sie sich dieses Formular
aus. Es lässt sich nicht am PC ausfüllen. |
| |
 |
| |
3. Notwendige Unterlagen
- Abschrift oder Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
- Bei ausländischen Kindern Abschrift oder Kopie des Ausweises
bzw. der Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis des Kindes
oder des alleinerziehenden Elternteils
- Nachweis über Unterhaltszahlungen oder Halbwaisenrente
Falls
vorhanden, sind außerdem vorzulegen:
- Original des Unterhaltstitels in vollstreckbarer Ausfertigung
(... die Definition des Begriffs "Unterhaltstitel" finden
Sie auf unserer Seite
"Unterhalt"
...)
- Anwaltschaftlicher Schriftverkehr über das Getrenntleben
bzw. Unterhaltsforderungen
- Kopie des Scheidungsurteils
- Bei Kindern nicht miteinander verheirateter Eltern der Nachweis
der Vaterschaftsfeststellung in Kopie
|
|

 |
| |
Kontakt:
Wirtschaftliche Jugendhilfe - Unterhaltsvorschuss
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt
Dietzstraße 4, 90443 Nürnberg
Lageplan
Dietzstraße 4
Fax : (0911) 231 30 20
E-Mail: unterhaltsvorschuss
< Spamschutzverschlüsselung > (at) stadt.nuernberg.de
Wir sind für Sie da:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag täglich von 8.30 bis
12.30 Uhr,
am Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Wer ist zuständig?
Relevant für die Zuständigkeit ist der Anfangsbuchstabe
des Nachnamens des Kindes. |
| |
 |
| |
Buchstabe |
Name |
Telefon
0911/231- |
Zimmer Nr.
2. Stock |
A |
Frau Braun |
- 72 52 |
231 |
B (ohne Ba, Bi) |
Frau König |
- 36 75 |
231 |
| Ba, Bi |
Frau Braun |
- 72 52 |
231 |
C |
Frau Langner |
- 72 75 |
229 |
D |
Frau Schwemmer |
- 72 54 |
207 |
E |
Frau Langner |
- 72 75 |
229 |
F |
Frau Rühr |
- 72 80 |
228 |
G |
Herr Braun |
- 146 24 |
227 |
H (ohne He) |
Frau Reis |
- 79 64 |
229 |
He |
Frau G. Hofmann |
- 72 80 |
228 |
I |
Frau Rühr |
- 72 80 |
228 |
J |
Frau Göbel |
- 72 91 |
230 |
K (ohne Ko, Ku) |
Frau Kreppel |
- 72 55 |
207 |
Ko, Ku |
Frau König |
- 36 75 |
231 |
L |
Frau Laugner |
- 72 75 |
229 |
M (ohne Ma) |
Frau Weimer |
- 146 92 |
228 |
Ma |
Frau G. Hofmann |
- 72 80 |
228 |
N |
Frau Schwemmer |
- 72 54 |
207 |
O |
Frau Weimer |
- 1 46 92 |
228 |
P |
Frau Schmidt |
- 72 81 |
226 |
Q |
Frau Ortner |
- 72 61 |
226 |
R |
Frau Göbel |
- 72 91 |
230 |
S (Sch) |
Frau Kriauceliunas |
- 72 89 |
230 |
Sch |
Herr Braun |
- 146 24 |
227 |
T |
Frau Ortner |
- 72 61 |
226 |
U |
Frau Reis |
- 79 64 |
229 |
V |
Frau Weimer |
- 146 92 |
228 |
W (ohne We) |
Frau Kreppel |
- 72 55 |
207 |
We |
Frau Schmidt |
- 72 81 |
226 |
X |
Frau Ortner |
- 72 61 |
226 |
Y |
Frau G. Hofmann |
- 72 80 |
228 |
Z |
Frau Göbel |
- 72 91 |
230 |
|
| |
E-Mail: unterhaltsvorschuss
< Spamschutzverschlüsselung > (at) stadt.nuernberg.de
Abteilungsleitung:
Frau Löhnert, Telefon: (0911) 231 - 72 56
Widersprüche, Klagen:
Herr Lampert (Dietzstraße 4, Zi. 158)
Telefon: (0911) 231 - 44 49 |
|

 |
| |
Informations-Broschüre
... des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend: "Der Unterhaltsvorschuss - Eine Hilfe für
Alleinerziehende"
Download
der Broschüre (PDF-Datei, 28 Seiten,
321 KB)
|