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Finanzielle Hilfe für Alleinerziehende: Unterhaltsvorschuss

 
  Grafik: Pfeil nach unten Voraussetzungen
Grafik: Pfeil nach unten Höhe der Leistung
Grafik: Pfeil nach unten Fristen für die Antragstellung
Grafik: Pfeil nach unten Antrag und Informationen
Grafik: Pfeil nach unten Anschrift und Kontaktdaten
Grafik: Pfeil nach unten Zuständigkeit (Beratung und Information)
Grafik: Pfeil nach unten Info-Broschüre des Bundesministeriums
 

Der Unterhaltsvorschuss

... dient der finanziellen Absicherung von Kindern, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder nicht ausreichend Unterhalt vom anderen Elternteil bekommen.

Hinweisgrafik Download Broschüre zum Download (PDF, 326 KB, 2 S.)

Grafik: Trennlinie

 

Voraussetzungen für Unterhaltsvorschuss

Auf Antrag eines alleinerziehenden Elternteils können für Kinder Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für längstens 6 Jahre gewährt werden, wenn das Kind

  • in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
  • bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt,
  • nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil erhält,
  • keine oder geringere Waisenbezüge als in der unten genannten Leistungshöhe erhält,
  • das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Bei ausländischen Kindern gilt dies, wenn das Kind oder der allein erziehende Elternteil im Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis ist.

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Grafik: Trennlinie
 

Höhe der Leistung

Seit 01.01.2010 gelten folgende Unterhaltsvorschussbeträge im Bereich der Stadt Nürnberg:

  • für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 133,00 € monatlich
  • für Kinder ab 6 Jahren bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres 180,00 € monatlich
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Grafik: Trennlinie
 

Fristen für die Antragstellung

Die Unterhaltsvorschussleistung kann rückwirkend auch für den Monat vor dem Monat der Antragstellung gezahlt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen bereits in dieser Zeit erfüllt waren.

Es besteht insgesamt ein Leistungsanspruch für längstens 72 Monate. Die Zahlung endet aber spätestens, wenn das Kind 12 Jahre alt wird. Dies gilt auch dann, wenn die Unterhaltsleistung noch nicht volle 72 Monate gezahlt worden ist.

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Antrag und Informationen

1. Erstantrag: Formular mit Merkblatt

Dieses Formular ist bayernweit gleich und wird für Sie vom Bay. Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen zur Verfügung gestellt.

Hier der Link direkt zur Seite, von der Sie sich das Formular herunterladen können.

Externer Link www.stmas.bayern.de

Senden Sie uns dann das ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene Antragsformular einschließlich der erforderlichen Unterlagen (siehe unten unter 3.) per Post oder per Fax zu oder bringen Sie es persönlich bei uns vorbei. Gerne können Sie dazu vorher einen Termin vereinbaren (Zuständigkeitsregelung siehe unten).

Fax: (0911) 231 - 30 20

Postanschrift:

Jugendamt der Stadt Nürnberg
- Unterhaltsvorschuss -
Dietzstraße 4
90443 Nürnberg

2. Folgeantrag: Formular

Bei einer Änderung der von Ihnen gemachten Angaben bitten wir Sie, uns umgehend zu informieren und uns das nachfolgend verlinkte Formular ausgefüllt und von Ihnen unterschrieben zuzusenden oder dieses bei uns vorbeizubringen.

Unabhängig davon erhalten Sie von uns in jährlichen Abständen als Grundlage für die Weiterzahlung automatisch ein Schreiben mit dem Folgeantrag. Für die Rückmeldung an uns können Sie sich zwischen dem Ausfüllen des Ihnen zugesandten Formulares in Papierform und dem hier als PDF-Datei zum Download bereitstehenden Formular entscheiden. In beiden Fällen ist Ihre Unterschrift erforderlich.

Hinweisgrafik Download Folgeantrag auf Unterhaltsvorschussleistungen (PDF, 65 KB, 2 Seiten)

 

Hinweis: Bitte drucken Sie sich dieses Formular aus. Es lässt sich nicht am PC ausfüllen.

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3. Notwendige Unterlagen

  • Abschrift oder Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
  • Bei ausländischen Kindern Abschrift oder Kopie des Ausweises bzw. der Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis des Kindes oder des alleinerziehenden Elternteils
  • Nachweis über Unterhaltszahlungen oder Halbwaisenrente

       Falls vorhanden, sind außerdem vorzulegen:

  • Original des Unterhaltstitels in vollstreckbarer Ausfertigung (... die Definition des Begriffs "Unterhaltstitel" finden Sie auf unserer Seite Grafik: Interner Link "Unterhalt" ...)
  • Anwaltschaftlicher Schriftverkehr über das Getrenntleben bzw. Unterhaltsforderungen
  • Kopie des Scheidungsurteils
  • Bei Kindern nicht miteinander verheirateter Eltern der Nachweis der Vaterschaftsfeststellung in Kopie
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Kontakt:

Wirtschaftliche Jugendhilfe - Unterhaltsvorschuss

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt

Dietzstraße 4, 90443 Nürnberg

Grafik: Pfeil Lageplan Dietzstraße 4

Fax : (0911) 231 30 20

E-Mail: unterhaltsvorschuss < Spamschutzverschlüsselung > (at) stadt.nuernberg.de

Wir sind für Sie da:

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag täglich von 8.30 bis 12.30 Uhr,
am Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr

Wer ist zuständig?

Relevant für die Zuständigkeit ist der Anfangsbuchstabe des Nachnamens des Kindes.

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Buchstabe

Name

Telefon
0911/231-

Zimmer Nr.
2. Stock

A

Frau Braun

- 72 52

231

B (ohne Ba, Bi)

Frau König

- 36 75

231

Ba, Bi

Frau Braun

- 72 52

231

C

Frau Langner

- 72 75

229

D

Frau Schwemmer

- 72 54

207

E

Frau Langner

- 72 75

229

F

Frau Rühr

- 72 80

228

G

Herr Braun

- 146 24

227

H (ohne He)

Frau Reis

- 79 64

229

He

Frau G. Hofmann

- 72 80

228

I

Frau Rühr

- 72 80

228

J

Frau Göbel

- 72 91

230

K (ohne Ko, Ku)

Frau Kreppel

- 72 55

207

Ko, Ku

Frau König

- 36 75

231

L

Frau Laugner

- 72 75

229

M (ohne Ma)

Frau Weimer

- 146 92

228

Ma

Frau G. Hofmann

- 72 80

228

N

Frau Schwemmer

- 72 54

207

O

Frau Weimer

- 1 46 92

228

P

Frau Schmidt

- 72 81

226

Q

Frau Ortner

- 72 61

226

R

Frau Göbel

- 72 91

230

S (Sch)

Frau Kriauceliunas

- 72 89

230

Sch

Herr Braun

- 146 24

227

T

Frau Ortner

- 72 61

226

U

Frau Reis

- 79 64

229

V

Frau Weimer

- 146 92

228

W (ohne We)

Frau Kreppel

- 72 55

207

We

Frau Schmidt

- 72 81

226

X

Frau Ortner

- 72 61

226

Y

Frau G. Hofmann

- 72 80

228

Z

Frau Göbel

- 72 91

230

 

E-Mail: unterhaltsvorschuss < Spamschutzverschlüsselung > (at) stadt.nuernberg.de

Abteilungsleitung:

Frau Löhnert, Telefon: (0911) 231 - 72 56

Widersprüche, Klagen:

Herr Lampert (Dietzstraße 4, Zi. 158)

Telefon: (0911) 231 - 44 49

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Informations-Broschüre

... des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: "Der Unterhaltsvorschuss - Eine Hilfe für Alleinerziehende"

Hinweisgrafik Download Download der Broschüre (PDF-Datei, 28 Seiten, 321 KB)

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