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  Das Jugendamt der Stadt Nürnberg   Im Referat für Jugend, Familie und Soziales
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Zuschüsse für freie Träger & Soziale Projekte

   
 
 
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Zuschüsse für Kindertageseinrichtungen
 
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Serviceleistungen bei Planung, Bau & Betrieb
 
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Förderung der Nürnberger Jugendverbände
 
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Kontakt
   
 

Die Leistungen und Angebote der Jugendhilfe und sozialen Arbeit werden zu einem großen Teil von den freien Trägern der Wohlfahrtspflege erbracht. Die öffentliche Hand fördert diese Arbeit durch Zuschüsse. Die Höhe der Förderung für soziale Einrichtungen in Nürnberg wird jeweils im Haushaltsplan der Stadt Nürnberg festgeschrieben.

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Zuschüsse für Kindertageseinrichtungen

Die Stadt Nürnberg gewährt gesetzliche Zuschüsse an freie und gemeinnützige Träger zum Betrieb von Kinderkrippen, Kindergärten und Kinderhorten im Rahmen der Haushaltsmittel und zu den Investitionskosten für deren Errichtung.

Darüber hinaus werden auch einige freiwillige Zuschüsse gewährt im Rahmen des städtischen "Förderkonzept Kitas". Dies mit dem Ziel, frei-gemeinnützigen Trägern, insbesondere auch Selbsthilfegruppen im Sinne des § 25 KJHG die Errichtung und den Betrieb von Kindertagesstätten durch das "Förderkonzept Kitas" zu erleichtern.

Frei-gemeinnützige Träger der Jugendhilfe im Sinne dieser Richtlinien sind neben den sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts insbesondere juristische Personen des privaten Rechts, deren Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe liegt und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist.

Laufende Zuschüsse, sogenannte „Zuschüsse nach Nutzungszeit“: Zuschusssystem gemäß dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) - das heißt, für neue Kindertageseinrichtungen werden durch die Stadt Nürnberg und den Freistaat Bayern die finanzielle Förderung nach Anwesenheitsdauer der Kinder und Anzahl der Kinder übernommen. Für die Beantragung der Zuschüsse ist das Jugendamt der Stadt Nürnberg alleiniger Ansprechpartner.

Baukostenzuschüsse (gemäß Artikel 27 Absatz 1 BayKiBiG und Artikel 10 Finanzausgleichsgesetz): Es handelt sich um kommunale Zuschüsse in Höhe von 2/3 der zuwendungsfähigen Kosten gemäß Anwendung der Finanzausgleichszuwendungsrichtlinien (FA-ZR) des Staates.

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Kinderkrippen

... sind Tagesstätten, in denen Säuglinge und Kleinkinder im Alter von acht Wochen bis 3 Jahre aufgenommen werden. Aufsichtsbehörde und damit auch Ansprechpartner für die Beantragung einer Betriebserlaubnis ist die Regierung von Mittelfranken.

  • Zuschüsse nach Nutzungszeit: Zuschusssystem gemäß Krippenrichtlinie das heißt, für neue Kinderkrippen werden durch die Stadt Nürnberg und dem Freistaat Bayern freiwillig die Förderung nach Anwesenheitsdauer der Kinder und Anzahl der Kinder übernommen.
    Die Schaffung neuer Plätze ist kontingentiert, das heißt Fördervoraussetzung für staatliche Zuwendungen ist für Kinderkrippen die Aufnahme in den Krippenförderplan der Regierung von Mittelfranken.
  • Baukostenzuschüsse: (gemäß Artikel 10 Finanzausgleichsgesetz): Es handelt sich um kommunale Zuschüsse in Höhe von 2/3 der zuwendungsfähigen Kosten gemäß Anwendung der Finanzausgleichszuwendungsrichtlinien (FA-ZR) des Staates.
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Kindergärten

... sind Einrichtungen für Kinder von drei bis sechs Jahren. Förderung und Betrieb richten sich nach dem Bayerischen Kindergartengesetz. Aufsichtsbehörde und damit auch Ansprechpartner für die Beantragung einer Anerkennung ist das Jugendamt der Stadt Nürnberg.

  • Personalkostenzuschüsse (gemäß Art. 24 Bayerisches Kindergartengesetz): Es werden 80 % der förderfähigen Personalkosten bezuschusst (im Rahmen der Anwendung der 3. Durchführungsverordnung zum BayKiG), 40 % durch die Stadt Nürnberg und 40% durch den Freistaat Bayern.
  • Baukostenzuschüsse (gemäß Artikel 23 Bayerisches Kindergartengesetz): Es handelt sich um kommunale Zuschüsse in Höhe von 2/3 der zuwendungsfähigen Kosten (Anwendung der Finanzausgleichszuwendungsrichtlinien [FA-ZR] des Staates)
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Kinderhorte

... sind Tagesstätten, die vorrangig Schüler der Grundschulen aufnehmen. Aufsichtsbehörde und damit auch Ansprechpartner für die Beantragung einer Betriebserlaubnis ist das Jugendamt der Stadt Nürnberg.
Für Horte ist zu beachten, dass laut Hortrichtlinie eine Aufnahme in den sogenannten "Hortförderplan" der Regierung von Mittelfranken Fördervoraussetzung für eine staatliche Förderung ist.

  • Personalkostenzuschüsse (gemäß Hortrichtlinie): Personalkosten, die im Rahmen der Anwendung der Hortrichtlinie förderfähig sind werden zu 80% gefördert, 40 % durch die Stadt Nürnberg und 40% durch den Freistaat Bayern
  • Baukostenzuschüsse (gemäß Artikel 10 Finanzausgleichsgesetz): Es handelt sich um kommunale Zuschüsse in Höhe von 2/3 der zuwendungsfähigen Kosten gemäß Anwendung der Finanzausgleichszuwendungsrichtlinien (FA-ZR) des Staates
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Kontakt:

Günter Richter
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt
Räumliche Planung, Zuschusswesen, Rechtsaufsicht
Dietzstraße 4, 90443 Nürnberg

Grafik: Pfeil Lageplan Dietzstraße 4

Telefon: 0911/ 231 – 38 68, Fax: 0911 / 231 - 84 77

E-Mail: guenter.richter < Spamschutzverschlüsselung > (at) stadt.nuernberg.de

Namen und Telefonnummern der Sachbearbeiter/-innen:

Grafik: Pfeil ... finden Sie auf der Seite "Wir über uns"

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Unsere Serviceleistungen bei Planung, Bau und Betrieb von Kindertageseinrichtungen in Nürnberg

Sie tragen sich mit der Überlegung, eine betriebliche Kindertageseinrichtung in Nürnberg zu eröffnen oder Sie planen, sich in einer dem Betrieb nahe gelegenen Kindertageseinrichtung ein Platzkontingent für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu reservieren?

In beiden Fällen bietet Ihnen unser Amt Serviceleistungen:

  • Wir geben Auskunft über den örtlichen Bedarf und eventuell freie Plätze in bestehenden Einrichtungen.
  • Wir klären mit allen Beteiligten die Eignung eines Standortes oder Gebäudes für eine neue Kindertageseinrichtung.
  • Wir entwickeln mit Ihnen die optimale Trägerform oder vermitteln geeignete Träger für eine Kindertageseinrichtung.
  • Wir informieren eingehend über Finanzierungs- und Zuschussmöglichkeiten.
  • Wir unterstützen und beraten Sie bei Fragen der Planung, der Antragsverfahren und sonstiger administrativer Schritte.
  • Wir genehmigen neue Kindertageseinrichtungen und üben die Rechtsaufsicht aus.
  • Wir zahlen an die Träger die Zuschüsse zum laufenden Betrieb und ggf. kommunale Baukostenzuschüsse aus.

Ihre Fragen zu Planung, Bau & Betrieb beantwortet:

Günter Richter (Abteilungsleiter)
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt
Dietzstr. 4, 90443 Nürnberg
Telefon: (0911) 231 - 38 68
E-Mail: guenter.richter (at) stadt.nuernberg.de

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Förderung der Nürnberger Jugendverbände

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz schreibt fest, dass

  • die individuelle und soziale Entwicklung junger Menschen gefördert wird,
  • positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien gestaltet werden,
  • eine kinderfreundliche Umwelt sichergestellt wird.

Damit sich diese Ziele des Gesetzgebers auch tatsächlich im alltäglichen Leben unserer Gesellschaft widerspiegeln, engagieren sich die in Nürnberg tätigen Jugendverbände, Jugendgemeinschaften, Initiativen und andere freie Träger auf unterschiedlichste Weise. Die vielseitigen Angebote der Verbände und Gruppen spielen bei der Umsetzung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes eine zentrale Rolle und werden daher von der Stadt Nürnberg gefördert.

In Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendring Nürnberg-Stadt (KJR) sind Richtlinien zur Förderung der Nürnberger Jugendverbände durch die Stadt Nürnberg entstanden, die die Zuschussvoraussetzungen regeln.

Externer Link Link zur Seite des KJR - Förderrichtlinien

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1. Grundförderung

Damit wird die soziale und organisatorische Infrastruktur, die für die Arbeit der Jugendverbände notwendig ist, gesichert. Gefördert werden können:

  • Der Jugendverband / die Jugendgemeinschaft als Institution (institutionelle Förderung),
  • Hauptberufliche pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Personalkostenzuschüsse),
  • Aufwendungen für Neubau und Modernisierung von Räumen, für Einrichtungsgegenstände und Ausstattungen (Investitionskostenzuschüsse),
  • Aufwendungen für die Anmietung von Räumen (Mietkostenzuschüsse),
  • Zentrale Jugendhäuser (Betriebskostenzuschüsse),
  • Aufwendungen für Zelte und Zubehör zur Durchführung von Freizeit- und Erholungsmaßnahmen.
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2. Maßnahmenförderung

Damit werden gezielte Maßnahmen und qualifizierte Angebote gesichert. Gefördert werden können:

  • Die außerschulische politische, kulturelle und soziale Jugendbildung (Bildungsarbeit)
  • Freizeit- und Erholungsmaßnahmen, wie z.B. Aufenthalte in Jugendherbergen, Erholungsheimen, Zeltlagern, Gruppenfahrten
  • Internationale Jugendbegegnungen und Studienfahrten (Voraussetzung ist der Nachweis, dass ein Zuschuss aus Bundes-, Landes- und Bezirksmitteln beantragt wurde)
  • Kulturarbeit mit Kindern und Jugendlichen
  • Soziale, kulturelle und politische Projektarbeit (Verbände, die im Kreisjugendring organisiert sind, reichen ihre Anträge beim Kreisjugendring ein)

Antragsfrist:

Förderanträge sind bis zum 31. März eines Jahres an das Jugendamt Nürnberg zu richten.

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3. Förderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit

Gefördert werden freie Träger der Jugendhilfe. Antragsberechtigt sind z.B. die Mitgliedsverbände im Kreisjugendring Nürnberg-Stadt, anerkannte Träger der Jugendhilfe oder kirchliche Träger.
Gefördert werden Aufwendungen für den Betrieb einer Einrichtung:

  • Sachkosten (z.B. Bürobedarf, Telefon, Literatur)
  • Betriebskosten (z.B. Strom, Heizung, Wasser, Miete, Versicherung, Reinigung)
  • Programmkosten (Aufwendungen für die Durchführung der Angebote)
  • Personalkosten für hauptberufliche pädagogische Mitarbeiter
  • Renovierungs- und Einrichtungskosten
  • Investitionskosten für Neubau und Einrichtung offener Angebote

Antragsfrist:

Förderanträge nach Absprache mit dem KJR bzw. Jugendamt

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Zuständig:

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt
Dietzstraße 4, 90443 Nürnberg

Grafik: Pfeil Lageplan Dietzstraße 4

Günter Richter (Abteilungsleiter)
Rechtsaufsicht, BayKiBiG und räumliche Planung

Telefon: (0911) 231 – 38 68, Fax: 0911 / 231 - 84 77

E-Mail: guenter.richter < Spamschutzverschlüsselung > (at) stadt.nuernberg.de

Namen und Telefonnummern der Sachbearbeiter/-innen:

Grafik: Pfeil ... finden Sie auf der Seite "Wir über uns"

Informationen zum Kreisjugendring und zu den genannten Förderrichtlinien:

Externer Link auf www.kjr-nuernberg.de/index2.htm Kreisjugendring Nürnberg-Stadt

Externer Link Link zur Seite des KJR - Förderrichtlinien

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