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Zuschüsse für
freie Träger & Soziale Projekte |
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Die Leistungen und Angebote der Jugendhilfe und sozialen Arbeit
werden zu einem großen Teil von den freien Trägern der
Wohlfahrtspflege erbracht. Die öffentliche Hand fördert
diese Arbeit durch Zuschüsse. Die Höhe der Förderung
für soziale Einrichtungen in Nürnberg wird jeweils im
Haushaltsplan der Stadt Nürnberg festgeschrieben. |
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Zuschüsse für Kindertageseinrichtungen
Die Stadt Nürnberg gewährt gesetzliche Zuschüsse
an freie und gemeinnützige Träger zum Betrieb von Kinderkrippen,
Kindergärten und Kinderhorten im Rahmen der Haushaltsmittel
und zu den Investitionskosten für deren Errichtung.
Darüber hinaus werden auch einige freiwillige Zuschüsse
gewährt im Rahmen des städtischen "Förderkonzept
Kitas". Dies mit dem Ziel, frei-gemeinnützigen Trägern,
insbesondere auch Selbsthilfegruppen im Sinne des § 25 KJHG
die Errichtung und den Betrieb von Kindertagesstätten durch
das "Förderkonzept Kitas" zu erleichtern.
Frei-gemeinnützige Träger der Jugendhilfe im Sinne dieser
Richtlinien sind neben den sonstigen juristischen Personen des öffentlichen
Rechts insbesondere juristische Personen des privaten Rechts, deren
Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe liegt und nicht auf
Gewinnerzielung ausgerichtet ist.
Laufende Zuschüsse, sogenannte „Zuschüsse nach
Nutzungszeit“: Zuschusssystem gemäß dem Bayerischen
Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) - das heißt,
für neue Kindertageseinrichtungen werden durch die Stadt Nürnberg
und den Freistaat Bayern die finanzielle Förderung nach Anwesenheitsdauer
der Kinder und Anzahl der Kinder übernommen. Für die Beantragung
der Zuschüsse ist das Jugendamt der Stadt Nürnberg alleiniger
Ansprechpartner.
Baukostenzuschüsse (gemäß Artikel 27 Absatz 1 BayKiBiG
und Artikel 10 Finanzausgleichsgesetz): Es handelt sich um kommunale
Zuschüsse in Höhe von 2/3 der zuwendungsfähigen Kosten
gemäß Anwendung der Finanzausgleichszuwendungsrichtlinien
(FA-ZR) des Staates. |
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Kinderkrippen
... sind Tagesstätten, in denen Säuglinge und Kleinkinder
im Alter von acht Wochen bis 3 Jahre aufgenommen werden. Aufsichtsbehörde
und damit auch Ansprechpartner für die Beantragung einer Betriebserlaubnis
ist die Regierung von Mittelfranken.
- Zuschüsse nach Nutzungszeit: Zuschusssystem gemäß
Krippenrichtlinie das heißt, für neue Kinderkrippen
werden durch die Stadt Nürnberg und dem Freistaat Bayern
freiwillig die Förderung nach Anwesenheitsdauer der Kinder
und Anzahl der Kinder übernommen.
Die Schaffung neuer Plätze ist kontingentiert, das heißt
Fördervoraussetzung für staatliche Zuwendungen ist für
Kinderkrippen die Aufnahme in den Krippenförderplan der Regierung
von Mittelfranken.
- Baukostenzuschüsse: (gemäß Artikel 10 Finanzausgleichsgesetz):
Es handelt sich um kommunale Zuschüsse in Höhe von 2/3
der zuwendungsfähigen Kosten gemäß Anwendung der
Finanzausgleichszuwendungsrichtlinien (FA-ZR) des Staates.
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Kindergärten
... sind Einrichtungen für Kinder von drei bis sechs Jahren.
Förderung und Betrieb richten sich nach dem Bayerischen Kindergartengesetz.
Aufsichtsbehörde und damit auch Ansprechpartner für die
Beantragung einer Anerkennung ist das Jugendamt der Stadt Nürnberg.
- Personalkostenzuschüsse (gemäß Art. 24 Bayerisches
Kindergartengesetz): Es werden 80 % der förderfähigen
Personalkosten bezuschusst (im Rahmen der Anwendung der 3. Durchführungsverordnung
zum BayKiG), 40 % durch die Stadt Nürnberg und 40% durch
den Freistaat Bayern.
- Baukostenzuschüsse (gemäß Artikel 23 Bayerisches
Kindergartengesetz): Es handelt sich um kommunale Zuschüsse
in Höhe von 2/3 der zuwendungsfähigen Kosten (Anwendung
der Finanzausgleichszuwendungsrichtlinien [FA-ZR] des Staates)
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Kinderhorte
... sind Tagesstätten, die vorrangig Schüler der Grundschulen
aufnehmen. Aufsichtsbehörde und damit auch Ansprechpartner
für die Beantragung einer Betriebserlaubnis ist das Jugendamt
der Stadt Nürnberg.
Für Horte ist zu beachten, dass laut Hortrichtlinie eine Aufnahme
in den sogenannten "Hortförderplan" der Regierung
von Mittelfranken Fördervoraussetzung für eine staatliche
Förderung ist.
- Personalkostenzuschüsse (gemäß Hortrichtlinie):
Personalkosten, die im Rahmen der Anwendung der Hortrichtlinie
förderfähig sind werden zu 80% gefördert, 40 %
durch die Stadt Nürnberg und 40% durch den Freistaat Bayern
- Baukostenzuschüsse (gemäß Artikel 10 Finanzausgleichsgesetz):
Es handelt sich um kommunale Zuschüsse in Höhe von 2/3
der zuwendungsfähigen Kosten gemäß Anwendung der
Finanzausgleichszuwendungsrichtlinien (FA-ZR) des Staates
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Kontakt:
Günter Richter
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt
Räumliche Planung, Zuschusswesen, Rechtsaufsicht
Dietzstraße 4, 90443 Nürnberg
Lageplan
Dietzstraße 4
Telefon: 0911/ 231 – 38 68,
Fax: 0911 / 231 - 84 77
E-Mail: guenter.richter
< Spamschutzverschlüsselung > (at) stadt.nuernberg.de
Namen und Telefonnummern der Sachbearbeiter/-innen:
...
finden Sie auf der Seite "Wir über uns"
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Unsere Serviceleistungen bei Planung, Bau und
Betrieb von Kindertageseinrichtungen in Nürnberg
Sie tragen sich mit der Überlegung, eine betriebliche Kindertageseinrichtung
in Nürnberg zu eröffnen oder Sie planen, sich in einer
dem Betrieb nahe gelegenen Kindertageseinrichtung ein Platzkontingent
für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu reservieren?
In beiden Fällen bietet Ihnen unser Amt
Serviceleistungen:
- Wir geben Auskunft über den örtlichen Bedarf und eventuell
freie Plätze in bestehenden Einrichtungen.
- Wir klären mit allen Beteiligten die Eignung eines Standortes
oder Gebäudes für eine neue Kindertageseinrichtung.
- Wir entwickeln mit Ihnen die optimale Trägerform oder
vermitteln geeignete Träger für eine Kindertageseinrichtung.
- Wir informieren eingehend über Finanzierungs- und Zuschussmöglichkeiten.
- Wir unterstützen und beraten Sie bei Fragen der Planung,
der Antragsverfahren und sonstiger administrativer Schritte.
- Wir genehmigen neue Kindertageseinrichtungen und üben
die Rechtsaufsicht aus.
- Wir zahlen an die Träger die Zuschüsse zum laufenden
Betrieb und ggf. kommunale Baukostenzuschüsse aus.
Ihre Fragen zu Planung, Bau & Betrieb
beantwortet:
Günter Richter (Abteilungsleiter)
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt
Dietzstr. 4, 90443 Nürnberg
Telefon: (0911) 231 - 38 68
E-Mail: guenter.richter
(at) stadt.nuernberg.de |
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Förderung der Nürnberger Jugendverbände
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz schreibt fest, dass
- die individuelle und soziale Entwicklung junger Menschen gefördert
wird,
- positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre
Familien gestaltet werden,
- eine kinderfreundliche Umwelt sichergestellt wird.
Damit sich diese Ziele des Gesetzgebers auch tatsächlich im
alltäglichen Leben unserer Gesellschaft widerspiegeln, engagieren
sich die in Nürnberg tätigen Jugendverbände, Jugendgemeinschaften,
Initiativen und andere freie Träger auf unterschiedlichste
Weise. Die vielseitigen Angebote der Verbände und Gruppen spielen
bei der Umsetzung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes eine zentrale
Rolle und werden daher von der Stadt Nürnberg gefördert.
In Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendring Nürnberg-Stadt (KJR)
sind Richtlinien zur Förderung der Nürnberger Jugendverbände
durch die Stadt Nürnberg entstanden, die die Zuschussvoraussetzungen
regeln.
Link
zur Seite des KJR - Förderrichtlinien
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1. Grundförderung
Damit wird die soziale und organisatorische Infrastruktur, die
für die Arbeit der Jugendverbände notwendig ist, gesichert.
Gefördert werden können:
- Der Jugendverband / die Jugendgemeinschaft als Institution (institutionelle
Förderung),
- Hauptberufliche pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
(Personalkostenzuschüsse),
- Aufwendungen für Neubau und Modernisierung von Räumen,
für Einrichtungsgegenstände und Ausstattungen (Investitionskostenzuschüsse),
- Aufwendungen für die Anmietung von Räumen (Mietkostenzuschüsse),
- Zentrale Jugendhäuser (Betriebskostenzuschüsse),
- Aufwendungen für Zelte und Zubehör zur Durchführung
von Freizeit- und Erholungsmaßnahmen.
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2. Maßnahmenförderung
Damit werden gezielte Maßnahmen und qualifizierte Angebote
gesichert. Gefördert werden können:
- Die außerschulische politische, kulturelle und soziale
Jugendbildung (Bildungsarbeit)
- Freizeit- und Erholungsmaßnahmen, wie z.B. Aufenthalte
in Jugendherbergen, Erholungsheimen, Zeltlagern, Gruppenfahrten
- Internationale Jugendbegegnungen und Studienfahrten (Voraussetzung
ist der Nachweis, dass ein Zuschuss aus Bundes-, Landes- und Bezirksmitteln
beantragt wurde)
- Kulturarbeit mit Kindern und Jugendlichen
- Soziale, kulturelle und politische Projektarbeit (Verbände,
die im Kreisjugendring organisiert sind, reichen ihre Anträge
beim Kreisjugendring ein)
Antragsfrist:
Förderanträge sind bis zum 31. März eines Jahres
an das Jugendamt Nürnberg zu richten. |
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3. Förderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit
Gefördert werden freie Träger der Jugendhilfe. Antragsberechtigt
sind z.B. die Mitgliedsverbände im Kreisjugendring Nürnberg-Stadt,
anerkannte Träger der Jugendhilfe oder kirchliche Träger.
Gefördert werden Aufwendungen für den Betrieb einer Einrichtung:
- Sachkosten (z.B. Bürobedarf, Telefon, Literatur)
- Betriebskosten (z.B. Strom, Heizung, Wasser, Miete, Versicherung,
Reinigung)
- Programmkosten (Aufwendungen für die Durchführung
der Angebote)
- Personalkosten für hauptberufliche pädagogische Mitarbeiter
- Renovierungs- und Einrichtungskosten
- Investitionskosten für Neubau und Einrichtung offener
Angebote
Antragsfrist:
Förderanträge nach Absprache mit dem KJR bzw. Jugendamt |
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Zuständig:
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt
Dietzstraße 4, 90443 Nürnberg
Lageplan
Dietzstraße 4
Günter Richter (Abteilungsleiter)
Rechtsaufsicht, BayKiBiG und räumliche Planung
Telefon: (0911) 231 – 38 68,
Fax: 0911 / 231 - 84 77
E-Mail: guenter.richter
< Spamschutzverschlüsselung > (at) stadt.nuernberg.de
Namen und Telefonnummern der Sachbearbeiter/-innen:
...
finden Sie auf der Seite "Wir über uns"
Informationen zum Kreisjugendring und zu den
genannten Förderrichtlinien:
Kreisjugendring
Nürnberg-Stadt
Link
zur Seite des KJR - Förderrichtlinien
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