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  Das Jugendamt der Stadt Nürnberg   Im Referat für Jugend, Familie und Soziales
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Informationen zum Jugendhilfeausschuss (JHA) der Stadt Nürnberg sowie dessen Mitglieder

   
 

Zweigliedrigkeit des Jugendamtes

Das Jugendamt besteht nach bundeseinheitlicher gesetzlicher Regelung, die in § 70 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) formuliert ist, aus zwei Säulen

  • dem Jugendhilfeausschuss (JHA) und
  • der Verwaltung des Jugendamtes.

Die Aufgaben des JHA sind im § 71 SGB VIII geregelt. Der Jugendhilfeausschuss, einer von mehreren Stadtratsausschüssen, ist dabei das beschließende Organ im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe einer Kommune.

Konzepte, Berichte und Planungen für Nürnberger Kinder und Jugendliche sowie deren Familien werden dort beraten und abgestimmt, um positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten oder zu schaffen. Die im Stadtrat vertretenen Parteien können Anträge an den JHA stellen.

Der Verwaltung des Jugendamtes obliegt die Berichterstattung. Es legt Konzepte und Berichte sowie die Antworten auf die Anträge der Parteien vor und liefert so über seine Arbeit demokratisch Rechenschaft ab.

Durch die Zusammensetzung aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern spiegelt der JHA die politische Struktur einer Kommune wider und bezieht gleichzeitig die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe, unverzichtbarer Bestandteil im sozialen Bereich einer Kommune, sowie für die Beteiligung im JHA vorgeschlagene Bürgerinnen und Bürger in das demokratische Verfahren mit ein.

Mitglieder des Nürnberger JHA

Hinweisgrafik Download Liste zum Download (PDF-Datei, 40 KB, 1 Seite)

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Das Nürnberger Jugendamt wird alle 5 Jahre vom Präsidenten des Landgerichtes Nürnberg-Fürth beauftragt, eine Vorschlagsliste geeigneter Persönlichkeiten für das Ehrenamt des Jugendschöffen zusammenzustellen.

Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigte Personen und in der Jugendarbeit erfahren sein. Weitere Voraussetzungen: Alter 25 bis 70 Jahre, deutsche Staatsangehörigkeit, in Nürnberg wohnend.

Für die Amtsperiode 2009 bis 2013 ist das Bewerbungsverfahren abgeschlossen. Die nächste Möglichkeit, sich als Jugendschöffin oder Jugendschöffe zu bewerben, besteht Anfang 2013.

Hinweisgrafik Download Kritieren für die Wahl zum Jugendschöffen (PDF-Datei, 60 KB, 1 Seite)

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Kontakt:

Herbert Bystrich
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt
Jugendhilfeplanung
Dietzstraße 4, 90443 Nürnberg

Telefon: (0911) 231 – 28 54
E-Mail: herbert.bystrich (at) stadt.nuernberg.de
Fax: 0911 / 231 – 84 77

   
   
   
   
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