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Gebühren für unsere Kindertageseinrichtungen

   
 

Grafik mit einer Rechenmaschine

Grafik: Pfeil nach unten Allgemeines
Grafik: Pfeil nach unten Hinweis auf Zuschüsse
Grafik: Pfeil nach unten Gebührenhöhe
 

Grafik: Pfeil nach unten Kinderkrippe
Grafik: Pfeil nach unten Kindergarten
Grafik: Pfeil nach unten Kinderhort & Sonderhort

Grafik: Pfeil nach unten Satzung
Grafik: Pfeil nach unten Betreuungsvereinbarung
Grafik: Pfeil nach unten Kontakt
 

Allgemeines

Die Gebühr ist für jeden angefangenen Monat zu entrichten. Kosten für Essen und Getränke sind darin nicht enthalten. Besuchen mehrere Kinder einer Familie oder von Personen, die an die Stelle der Eltern treten, gleichzeitig eine unserer städtischen Kindertageseinrichtungen, werden die Gebühren ab dem 2. Kind um 10,-- Euro verringert.

Wechselnde Buchungszeiten werden auf den Tagesdurchschnitt bei einer 5-Tage-Woche umgerechnet. Krankheits- und urlaubsbedingte Fehlzeiten sowie Schließzeiten von bis zu 30 Tagen im Jahr bleiben unberücksichtigt.

Änderungen der Buchungszeiten können nur jeweils zum Beginn eines Quartals schriftlich unter Einhaltung einer 4-wöchigen Frist beantragt werden.

Werden die gebuchten Zeiten erheblich überzogen (als erheblich gelten Zeiten ab täglich 1 Stunde an 10 Tagen im Monat) muss die Einrichtungsleitung jeweils die nächst höhere Gebühr für den ganzen Monat berechnen. Es besteht kein Anspruch auf Gebührenerstattung, wenn die Buchungszeiten nicht voll ausgenutzt werden. Ebenso ist es nicht möglich, nicht genutzte Buchungszeiten mit Überziehung der Buchungszeiten zu verrechnen.

Die monatlichen Gebühren für die Betreuung Ihres Kindes in einer unserer Kindertageseinrichtungen sind in der Regel während der gesamten Dauer des Betriebsjahres (01.09.-31.08. des darauf folgenden Jahres) zu entrichten. Erfolgt die Aufnahme erst im Verlauf des Betriebsjahres oder scheidet das Kind vorzeitig aus, sind die entsprechenden vollen Monatsgebühren zu bezahlen. Die in der Satzung der Städtischen Kindertageseinrichtungen festgelegten Kündigungsfristen sind im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens zu beachten.

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Grafik: Trennlinie
 

Hinweis auf Zuschüsse zu den Gebühren für die Betreuung von Kindern in einer Kindertageseinrichtung

Die Gebühren können abhängig von Ihrem Einkommen

  • ganz oder
  • teilweise

vom Jugendamt übernommen werden, falls die erforderlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

Grafik: Pfeil Weitere Informationen auf der Seite "Finanzielle Hilfen"

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Grafik: Trennlinie
 

Gebührenhöhe

1. Kinderkrippe

Für den Besuch einer städtischen Kinderkrippe gelten folgende Gebühren, die nach der täglich gebuchten Nutzungszeit (Mindestbuchungszeit mehr als 2 Stunden/Tag bis einschließlich 3 Stunden) für jeden angefangenen Monat berechnet werden:

Buchungszeit

in Euro

a) ab 2 bis 3 Stunden

90,--

b) mehr als 3 bis einschließlich 4 Stunden

110,--

c) mehr als 4 bis einschließlich 5 Stunden

130,--

d) mehr als 5 bis einschließlich 6 Stunden

140,--

e) mehr als 6 bis einschließlich 7 Stunden

180,--

f) mehr als 7 bis einschließlich 8 Stunden

230,--

g) mehr als 8 bis einschließlich 9 Stunden

240,--

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2. Kindergarten

Für den Besuch eines städtischen Kindergartens gelten folgende Gebühren, die nach der täglich gebuchten Nutzungszeit (Mindestbuchungszeit 4 Stunden pro Tag) für jeden angefangenen Monat berechnet werden.

Buchungszeit

in Euro

a) 4 Stunden

80,--

b) mehr als 4 bis einschließlich 5 Stunden

85,--

c) mehr als 5 bis einschließlich 6 Stunden

90,--

d) mehr als 6 bis einschließlich 7 Stunden

95,--

e) mehr als 7 bis einschließlich 8 Stunden

100,--

f) mehr als 8 bis einschließlich 9 Stunden

105,--

g) mehr als 9 bis einschließlich 10 Stunden

110,--

Die Einrichtungsleitung entscheidet in Absprache mit dem Elternbeirat über Dauer und Lage der 3- bis 4stündigen pädagogischen Kernzeit.

Besuchen Schulkinder andere Kindertageseinrichtungen (z.B. Kindergarten) als den Hort, ist die nutzungszeitbezogene Gebühr des Hortes zu bezahlen.

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3. Hort und Hort für individuelle Lernförderung (Sonderhort)

Für den Besuch eines städtischen Kinderhorts oder Sonderhorts gelten folgende Gebühren, die nach der täglich gebuchten Nutzungszeit (Mindestbuchungszeit 4 Stunden pro Tag) für jeden angefangenen Monat berechnet werden:

Buchungszeit

in Euro

a) 4 Stunden

70,--

b) mehr als 4 bis einschließlich 5 Stunden

75,--

c) mehr als 5 bis einschließlich 6 Stunden

80,--

d) mehr als 6 bis einschließlich 7 Stunden

85,--

e) mehr als 7 bis einschließlich 8 Stunden

90,--

f) mehr als 8 bis einschließlich 9 Stunden

95,--

g) mehr als 9 bis einschließlich 10 Stunden

100,--

Die Einrichtungsleitung entscheidet in Absprache mit dem Elternbeirat über Dauer und Lage der 3- bis 4stündigen pädagogischen Kernzeit.

Die Buchungszeiten f) und g) in den Kinderhorten können nur in den Ferienzeiten gebucht werden, da sich die Kinder in den Ferien auch in der Zeit von 8-11 Uhr im Kinderhort aufhalten können. Die Differenz bei erhöhter Buchungszeit in allen Ferien ist für das jeweilige Betriebsjahr mit einer Einmalzahlung zum 1. Juli gesondert zu bezahlen.

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Grafik: Trennlinie
 

Kontakt / Information

Stadt Nürnberg
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt

Bereich Kindertageseinrichtungen,
Häuser für Familien und Tagespflege

Dietzstraße 4, 90443 Nürnberg

Grafik: Pfeil Lageplan Dietzstraße 4

Telefon:

(0911) 231 - 41 05 und 231 - 66 91

Fax:

(0911) 231 - 28 31

E-Mail:

jb1 < Spamschutzverschlüsselung > (at) stadt.nuernberg.de

Mehr über uns und unsere Aufgaben erfahren Sie auf unserer Seite

Grafik: Pfeil "Wir über uns"

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Satzung und Gebührensatzung für unsere Kindertageseinrichtungen

 

Zum Download Hinweisgrafik Download Satzung (PDF, 295 KB, 7 Seiten)

Zum Download Hinweisgrafik Download Gebührensatzung (PDF, 230 KB, 3 Seiten.)

Zum Download Hinweisgrafik Download Anlage zur Gebührensatzung (PDF, 272 KB, 3 S.)

 
 

Aufnahmeantrag/Kinderbogen und Betreuungsvereinbarung (mit Anhang) zwischen Eltern und städtischer Kindertageseinrichtung

 

... zum Download:

Aufnahmeantrag - Formular zur Anmeldung

Hinweis: Damit Sie sehen, was wir von Ihnen bei der Anmeldung wissen wollen, stellen wir den Aufnahmeantrag online. Dieser wird gemeinsam mit Ihnen bei der Anmeldung ausgefüllt. Falls eine bevollmächtigte Person zur Anmeldung kommt, bitten wir Sie, den ausgefüllten Aufnahmeantrag mitzugeben.

Wichtig: Uns per Post zugesandte Anträge sind nicht wirksam. Sie müssen Ihr Kind für Kinderkrippen, Kindergärten, Häuser für Kinder und Kinderhorte an den beiden Anmeldetagen und für Schülertreffs und Horte an Förderzentren davon unabhängig (für diese zwei Einrichtungsarten gilt eine vorherige Terminvereinbarung) persönlich in der Kindertagesstätte Ihrer Wahl anmelden!

Hinweisgrafik Download Aufnahmeantrag / Kinderbogen (PDF, 78 KB, 4 Seiten)

Betreuungsvereinbarung zwischen Eltern und Kita

Die Betreuungsvereinbarung wird mit Ihnen beim Aunfahmegespräch, das nach der Platzzusage mit Ihnen vereinbart wird, geführt. Dabei ist Zeit für Ihre Fragen.

Hinweisgrafik Download Betreuungsvereinbarung mit Anhang (PDF-Datei, 237 KB, 14 Seiten)

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