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Gebühren für
unsere Kindertageseinrichtungen |
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Allgemeines
Die Gebühr ist für jeden angefangenen Monat zu entrichten.
Kosten für Essen und Getränke sind darin nicht enthalten.
Besuchen mehrere Kinder einer Familie oder von Personen, die an
die Stelle der Eltern treten, gleichzeitig eine unserer städtischen
Kindertageseinrichtungen, werden die Gebühren ab dem 2. Kind
um 10,-- Euro verringert.
Wechselnde Buchungszeiten werden auf den Tagesdurchschnitt bei
einer 5-Tage-Woche umgerechnet. Krankheits- und urlaubsbedingte
Fehlzeiten sowie Schließzeiten von bis zu 30 Tagen im Jahr
bleiben unberücksichtigt.
Änderungen der Buchungszeiten können nur jeweils zum
Beginn eines Quartals schriftlich unter Einhaltung einer 4-wöchigen
Frist beantragt werden.
Werden die gebuchten Zeiten erheblich überzogen (als erheblich
gelten Zeiten ab täglich 1 Stunde an 10 Tagen im Monat) muss
die Einrichtungsleitung jeweils die nächst höhere Gebühr
für den ganzen Monat berechnen. Es besteht kein Anspruch auf
Gebührenerstattung, wenn die Buchungszeiten nicht voll ausgenutzt
werden. Ebenso ist es nicht möglich, nicht genutzte Buchungszeiten
mit Überziehung der Buchungszeiten zu verrechnen.
Die monatlichen Gebühren für die Betreuung Ihres Kindes
in einer unserer Kindertageseinrichtungen sind in der Regel während
der gesamten Dauer des Betriebsjahres (01.09.-31.08. des darauf
folgenden Jahres) zu entrichten. Erfolgt die Aufnahme erst im Verlauf
des Betriebsjahres oder scheidet das Kind vorzeitig aus, sind die
entsprechenden vollen Monatsgebühren zu bezahlen. Die Kündigungsfristen
der Kindertageseinrichtungssatzung sind bei einem vorzeitigem Ausscheiden
zu beachten.
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Hinweis auf Zuschüsse zu den Gebühren
für die Betreuung von Kindern in einer Kindertageseinrichtung
Die Gebühren können abhängig von Ihrem Einkommen
vom Jugendamt übernommen werden, falls die erforderlichen
Voraussetzungen dafür vorliegen.
Weitere
Informationen auf der Seite "Finanzielle Hilfen"
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Gebührenhöhe
1. Kinderkrippe
Für den Besuch einer städtischen Kinderkrippe gelten
folgende Gebühren, die nach der täglich gebuchten Nutzungszeit
(Mindestbuchungszeit mehr als 2 Stunden/Tag bis einschließlich
3 Stunden) für jeden angefangenen Monat berechnet werden:
Buchungszeit |
in Euro |
a) ab 2 bis 3 Stunden |
90,-- |
b) mehr als 3 bis einschließlich 4 Stunden |
110,-- |
c) mehr als 4 bis einschließlich 5 Stunden |
130,-- |
d) mehr als 5 biseinschließlich 6 Stunden |
140,-- |
e) mehr als 6 bis einschließlich 7 Stunden |
180,-- |
f) mehr als 7 bis einschließlich 8 Stunden |
230,-- |
g) mehr als 8 bis einschließlich 9 Stunden |
240,-- |
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2. Kindergarten
Für den Besuch eines städtischen Kindergartens gelten
folgende Gebühren, die nach der täglich gebuchten Nutzungszeit
(Mindestbuchungszeit 4 Stunden pro Tag) für jeden angefangenen
Monat berechnet werden.
Buchungszeit |
in Euro |
a) 4 Stunden |
80,-- |
b) mehr als 4 bis einschließlich 5 Stunden |
85,-- |
c) mehr als 5 bis einschließlich 6 Stunden |
90,-- |
d) mehr als 6 bis einschließlich 7 Stunden |
95,-- |
e) mehr als 7 bis einschließlich 8 Stunden |
100,-- |
f) mehr als 8 bis einschließlich 9 Stunden |
105,-- |
g) mehr als 9 bis einschließlich 10 Stunden |
110,-- |
Die Einrichtungsleitung entscheidet in Absprache mit dem Elternbeirat
über Dauer und Lage der 3- bis 4stündigen pädagogischen
Kernzeit.
Besuchen Schulkinder andere Kindertageseinrichtungen (z.B. Kindergarten)
als den Hort, ist die nutzungszeitbezogene Gebühr des Hortes
zu bezahlen. |
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3. Hort und Hort für individuelle Lernförderung
(Sonderhort)
Für den Besucheines städtischen Kinderhorts oder Sonderhorts
gelten folgende Gebühren, die nach der täglich gebuchten
Nutzungszeit (Mindestbuchungszeit 4 Stunden pro Tag) für jeden
angefangenen Monat berechnet werden:
Buchungszeit |
in Euro |
a) 4 Stunden |
70,-- |
b) mehr als 4 bis einschließlich 5 Stunden |
75,-- |
c) mehr als 5 bis einschließlich 6 Stunden |
80,-- |
d) mehr als 6 bis einschließlich 7 Stunden |
85,-- |
e) mehr als 7 bis einschließlich 8 Stunden |
90,-- |
f) mehr als 8 bis einschließlich 9 Stunden |
95,-- |
g) mehr als 9 bis einschließlich 10 Stunden |
100,-- |
Die Einrichtungsleitung entscheidet in Absprache mit dem Elternbeirat
über Dauer und Lage der 3- bis 4stündigen pädagogischen
Kernzeit.
Die Buchungszeiten f) und g) in den Kinderhorten können nur
in den Ferienzeiten gebucht werden, da sich die Kinder in den Ferien
auch in der Zeit von 8-11 Uhr im Kinderhort aufhalten können.
Die Differenz bei erhöhter Buchungszeit in allen Ferien ist
für das jeweilige Betriebsjahr mit einer Einmalzahlung zum
1. Juli gesondert zu bezahlen. |
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Kontakt / Information
Stadt Nürnberg
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt
Bereich Kindertageseinrichtungen,
Häuser für Familien und Tagespflege
Dietzstraße 4, 90443 Nürnberg
Lageplan Dietzstraße
4
Mehr über uns und unsere Aufgaben erfahren
Sie auf unserer Seite
"Wir
über uns" |
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Satzung und Gebührensatzung für unsere
Kindertageseinrichtungen |
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Zum Download
Satzung
(PDF, 295 KB, 7 Seiten)
Zum Download
Gebührensatzung
(PDF, 230 KB, 3 Seiten.)
Zum Download
Anlage
zur Gebührensatzung (PDF, 272 KB,
3 S.) |
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Betreuungsvereinbarung (mit Anhang) zwischen
Eltern und städt. Kita |
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... zum Download:
Betreuungsvereinbarung
mit Anhang (PDF-Datei, 159 KB, 13 Seiten)
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