... in Kinderkippen, Kindergärten und
Kinderhorten
Während des Jahres frei werdende Plätze in unseren Kinderkrippen,
Kindergärten und Kinderhorten werden
a) an Kinder vergeben, die in der Warteliste geführt werden.
Die Warteliste wird nach den Anmeldetagen im Frühjar und der
anschließenden Vergabe der freien Plätze für das
kommende Betriebsjahr (vom 1. August bis 31. Juli des folgenden
Jahres) erstellt. Alle Kinder, deren Anmeldung im Rahmen der Anmeldetage
nicht berücksichtigt werden konnte, werden in die Warteliste
aufgenommen. Wird im Laufe des Jahres ein Platz frei, wird er gemäß
Satzung an in der Warteliste geführte Kinder vergeben.
b) als freier Platz im Internet veröffentlicht.
Wird ein Platz frei, ohne dass ein weiteres Kind in der Warteliste
geführt wird, veröffentlichen wir diesen Platz im Internet.
Der freie Platz wird sowohl in der eigenen Internetpräsentation
der Einrichtung veröffentlicht als auch in der zentralen Internetpräsentation
"Nürnberger Kindertageseinrichtungen im Internet"
auf der Seite
Freie
Plätze
... in Horten zur individuellen Lernförderung
(Sonderhorten)
Die freien Plätze in Sonderhorten werden ebenso wie freie
Plätze in Kinderkrippen, Kindergärten und Kinderhorten
im Internet veröffentlicht, wenn keine weiteren Anmeldungen
vorliegen.
Freie
Plätze
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