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  Das Jugendamt der Stadt Nürnberg   Im Referat für Jugend, Familie und Soziales
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Abteilung Beistand- und Amtsvormundschaft

 
 
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Aufgaben

 
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Dienstleistungen und Informationen

 
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Antragsformular: Beendigung der Beistandschaft

 
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Kontakt / Abteilungsleitung

 
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Regelung der Zuständigkeit

 
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Zum Bereich Soziale Dienste und Erzieherische Hilfen

 
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Aufgaben der Abteilung Beistand- und Amtsvormundschaft

Beratung und gesetzliche Vertretung von Minderjährigen

Aufgabe der Abteilung ist die Beratung der Eltern hinsichtlich Vaterschaft, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht sowie die gesetzliche Vertretung von Minderjährigen in verschiedenen Rechtsbereichen.

Feststellung der Vaterschaft

Die Mutter oder der Vormund kann das Jugendamt als Beistand mit der Feststellung der Vaterschaft beauftragen.

Regelung von Unterhaltsangelegenheiten

Der Elternteil, bei dem das Kind im Haushalt lebt, kann das Jugendamt als Beistand mit der Regelung der Unterhaltsangelegenheiten beauftragen.

Beauftragung einer Amtspflegschaft

Der Amtspfleger wird aufgrund eines Beschlusses des Vormundschafts- oder Familiengerichtes eventuell durch Antrag des sorgeberechtigten Elternteils mit der Ausübung einzelner Angelegenheiten der elterlichen Sorge (z. B. Vaterschaftsanfechtung, Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge) betraut, wenn der sorgeberechtigte Elternteil hierzu vorübergehend bzw. dauerhaft nicht mehr in der Lage ist oder ein Interessenskonflikt besteht.

Beauftragung einer Amtsvormundschaft

Einen Amtsvormund können Minderjährige erhalten, wenn sie nicht unter elterlicher Sorge stehen oder der sorgeberechtigte Elternteil weder in Angelegenheiten der Personensorge- noch der Vermögenssorge zur Vertretung des Kindes berechtigt ist. Dies ist der Fall, wenn der sorgeberechtigte Elternteil beschränkt geschäftsfähig bzw. geschäftsunfähig ist oder wenn durch das Gericht festgestellt wird, dass er die elterliche Sorge tatsächlich nicht mehr ausüben kann. Auch wenn der sorgeberechtigte Elternteil verstirbt und keine geeignete andere Person die Vormundschaft übernehmen kann, wird das Jugendamt zum Amtsvormund bestellt.

Beurkundungen und Bescheinigungen zur elterlichen Sorge

Im Fachbereich Urkunden werden kostenfrei Beurkundungen vorgenommen und Bescheinigungen über die alleinige elterliche Sorge (Negativbescheinigungen) ausgestellt.

Prozessvertretung

Der Fachbereich Prozesse ist für die Wahrnehmung der Interessen der von uns vertretenen Minderjährigen in gerichtlichen Verfahren zuständig.

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Dienstleistungen und Informationen

Grafik: Pfeil Informationen zur Vaterschaft

Grafik: Pfeil Informationen zum Unterhalt

Grafik: Pfeil Informationen zur Beistandschaft

Grafik: Pfeil Informationen zum Sorgerecht

Grafik: Pfeil Nachweis des alleinigen Sorgerechts

Grafik: Pfeil Informationen zu Beurkundungen

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Das Antragsformular für die Beendigung einer Beistandschaft steht für Sie als Download zur Verfügung.

Hinweisgrafik Download Antrag auf Beendigung einer Beistandschaft (PDF, 39 KB, 1 Seite)

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Abteilungsleitung

Stefan Böhler

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt
Bereich Soziale Dienste und Erzieherische Hilfen
Abteilung Beistand- und Amtsvormundschaft

Dietzstraße 4, 90443 Nürnberg

Grafik: Pfeil Lageplan Dietzstraße 4

Telefon: (0911) 231 - 25 33

Fax: (0911) 231 - 84 66

E-Mail: amtsvormundschaft wir wollen keinen Spam (at) stadt.nuernberg.de

Grafik: Pfeil Unsere Öffnungszeiten

Hier erfahren Sie, wer für Sie zuständig ist:

Hinweisgrafik Download Liste A bis Z (relevant ist der Nachname des Kindes) (PDF, 1 Seite)

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